Erklärung zu den Anteilsklassen
Bellevue (Lux) Fonds
AB
Die Anteile „AB“ sind ausschüttend und stehen allen Anlegern, ohne erforderliche Mindestanlage, zur Verfügung. Eine Verkaufsgebühr zu Gunsten einer Vertriebsstelle darf max. 5% des jeweiligen Nettoinventarwertes pro Anteil betragen. Rücknahmegebühren sind nicht vorgesehen.
AI
Die Anteile „AI“ sind ausschüttend und institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 174 des Gesetzes von 2010, sowie privaten Anlegern, die mit einem Finanzintermediär oder mit einem unabhängigen Vermögensverwalter einen Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag unterzeichnet haben, vorbehalten. Für diese Klasse besteht keine erforderliche Mindestanlage. Eine Verkaufsgebühr zu Gunsten einer Vertriebsstelle darf max. 5% des jeweiligen Nettoinventarwertes pro Anteil betragen. Rücknahmegebühren sind nicht vorgesehen.
AI2
Die Anteile „AI2“ sind ausschüttend und institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 174 des Gesetzes von 2010, vorbehalten. Für die Anteilsklassen besteht eine erforderliche Mindestanlage, welche im besonderen Teil des Rechtsprospektes definiert wird. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen Zeichnungen in die Kategorie „AI2“, welche den Mindestanlagebetrag nicht erreichen zu akzeptieren, wobei jedoch gleich gelagerte Situationen am gleichen Tag gleichbehandelt werden müssen. Die Mindestanlage darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden, außer wenn dies eine direkte Folge einer Verringerung des Nettoinventarwertes ist. Eine Verkaufsgebühr zu Gunsten einer Vertriebsstelle darf max. 5% des jeweiligen Nettoinventarwertes pro Anteil betragen. Rücknahmegebühren sind nicht vorgesehen.
B
Die Anteile „B“ sind thesaurierend und stehen allen Anlegern, ohne einer erforderlichen Mindestanlage, zur Verfügung. Eine Verkaufsgebühr zu Gunsten einer Vertriebsstelle darf max. 5% des jeweiligen Nettoinventarwertes pro Anteil betragen. Rücknahmegebühren sind nicht vorgesehen.
I
Die Anteile „I“ sind thesaurierend und institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 174 des Gesetzes von 2010, sowie privaten Anlegern, die mit einem Finanzintermediär oder mit einem unabhängigen Vermögensverwalter einen Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag unterzeichnet haben, vorbehalten. Für diese Klasse besteht keine erforderliche Mindestanlage. Eine Verkaufsgebühr zu Gunsten einer Vertriebsstelle darf max. 5% des jeweiligen Nettoinventarwertes pro Anteil betragen. Rücknahmegebühren sind nicht vorgesehen.
I2
Die Anteile „I2“ sind thesaurierend und institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 174 des Gesetzes von 2010, vorbehalten. Für die Anteilsklassen besteht eine erforderliche Mindestanlage, welche im besonderen Teil des Rechtsprospektes definiert wird. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen Zeichnungen in die Kategorie „I2“, welche den Mindestanlagebetrag nicht erreichen zu akzeptieren, wobei jedoch gleich gelagerte Situationen am gleichen Tag gleichbehandelt werden müssen. Die Mindestanlage darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden, außer wenn dies eine direkte Folge einer Verringerung des Nettoinventarwertes ist. Eine Verkaufsgebühr zu Gunsten einer Vertriebsstelle darf max. 5% des jeweiligen Nettoinventarwertes pro Anteil betragen. Rücknahmegebühren sind nicht vorgesehen.
U
Die Anteile „U“ sind thesaurierend und institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 174 des Gesetzes von 2010, sowie privaten Anlegern, die über einen Finanzintermediär oder einen unabhängigen Vermögensverwalter investieren, mit dem sie einen Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag unterzeichnet haben, vorbehalten. Für diese Klasse besteht eine erforderliche Mindestanlage, welche im besonderen Teil des Rechtsprospektes definiert wird. Diese Mindestanlage wird auf Ebene des jeweiligen Nominees (also des Finanzintermediärs oder Vermögensverwalters) betrachtet, und nicht etwa auf Ebene des Endinvestors (also des privaten Anlegers). Der Verwaltungsrat der Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen Zeichnungen in die Kategorie „U“, welche den Mindestanlagebetrag nicht erreichen zu akzeptieren, wobei jedoch gleich gelagerte Situationen am gleichen Tag gleichbehandelt werden müssen. Die Mindestanlage darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden, außer wenn dies eine direkte Folge einer Verringerung des Nettoinventarwertes ist. Eine Verkaufsgebühr zu Gunsten einer Vertriebsstelle darf max. 5% des jeweiligen Nettoinventarwertes pro Anteil betragen. Rücknahmegebühren sind nicht vorgesehen.
U2
Die Anteile „U2“ sind thesaurierend und institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 174 des Gesetzes von 2010, vorbehalten. Für die Anteilsklassen besteht eine erforderliche Mindestanlage, welche im besonderen Teil des Rechtsprospektes definiert wird. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen Zeichnungen in die Kategorie „U2“, welche den Mindestanlagebetrag nicht erreichen zu akzeptieren, wobei jedoch gleich gelagerte Situationen am gleichen Tag gleichbehandelt werden müssen. Die Mindestanlage darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden, außer wenn dies eine direkte Folge einer Verringerung des Nettoinventarwertes ist. Eine Verkaufsgebühr zu Gunsten einer Vertriebsstelle darf max. 5% des jeweiligen Nettoinventarwertes pro Anteil betragen. Rücknahmegebühren sind nicht vorgesehen.
T
Die Anteile „T“ sind thesaurierend und stehen ausschliesslich Mitarbeitern der Bellevue Asset Management AG und anderen, vom Verwaltungsrat der Gesellschaft zu gegebenem Zeitpunkt abschliessend definierten Anlegern zur Verfügung. Es wird keine Verkaufsgebühr erhoben.
Bellevue (CH) Fonds
AA
Anteile der Anteilsklassen "AA" werden allen Anlegern angeboten und können grundsätzlich von sämtlichen Vertriebsträgern angeboten werden. Es wird eine Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben (§ 21 Ziff. 1 des Fondsvertrages) und die Erträge werden ausgeschüttet (§ 24 Ziff. 1 des Fondsvertrages).
DT
Anteile der Anteilsklassen DT (Währung CHF, EUR, GBP, USD) stehen nur professionellen Anlegern i.S.v. Art. 4 Abs. 3 lit. a – i FIDLEG (einschliesslich schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und deren Verwaltungsgesellschaften) sowie Anlegern offen, die mit einem Finanzintermediär einen schriftlichen oder anderweitig durch Text nachweisbaren Vermögensverwaltungsvertrag i.S.v. Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG abgeschlossen haben.
I
Anteilsklasse der «I» Klasse, sind thesaurierende Anteile, die sich an professionelle Kunden i.S.v. Art. 4 Abs. 3 lit. a – i FIDLEG (einschliesslich schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und deren Verwaltungsgesellschaften sowie Anlagestiftungen) und Anlegern, die mit einem Finanzintermediär gemäss Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG einen schriftlichen oder anderweitig durch Text nachweisbaren Vermögensverwaltungsvertrag i.S.v. Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG abgeschlossen haben.
IA
Anteile der IA Klasse sind ausschüttende Anteile, die sich an professionelle Kunden i.S.v. Art. 4 Abs. 3 lit. a – i FIDLEG (einschliesslich schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und deren Verwaltungsgesellschaften sowie Anlagestiftungen) und Anlegern, die mit einem Finanzintermediär gemäss Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG einen schriftlichen oder anderweitig durch Text nachweisbaren Vermögensverwaltungsvertrag i.S.v. Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG abgeschlossen haben.
I2
Anteile der I2 Klasse, sind thesaurierende Anteile, die sich an professionelle Kunden i.S.v. Art. 4 Abs. 3 lit. a – i FIDLEG (einschliesslich schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und deren Verwaltungsgesellschaften sowie Anlagestiftungen) und Anlegern, die mit einem Finanzintermediär gemäss Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG einen schriftlichen oder anderweitig durch Text nachweisbaren Vermögensverwaltungsvertrag i.S.v. Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG abgeschlossen haben.
Mindestanlage I2 Klasse: CHF 20'000'000.—(oder Gegenwert)
T
Anteile der "T" Klasse, sind thesaurierende Anteile, die sich an qualifizierte Anleger wenden.