Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly.

Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

Der Benutzerzugang und die Benutzung der Internet-Seite sowie diese rechtlichen Bestimmungen unterstehen schweizerischem Recht.

Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

Bellevue SICAV: Alle relevanten Fondsunterlagen (wie insbesondere die Rechtsprospekte, Wesentliche Anlegerinformationen („KID“) und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte) sind kostenlos unter den folgenden Adressen erhältlich: Luxemburg: Bellevue Funds (Lux) SICAV, Centre Etoile, 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg. Vertreter in der Schweiz (für Anlagefonds mit Domizil Luxemburg): Waystone Fund Services (Switzerland) SA, Avenue Villamont 17, CH-1005 Lausanne . Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Österreich: Zahl- und Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Deutschland: Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Spanien: Vertretung: atl Capital, Calle de Montalbán 9, ES-28014 Madrid - CNMV unter der Nummer 938. 

Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht.

Fondsunterlagen StarCapital Equity Value plus, StarCapital Multi Income, StarCapital Strategy 1 und StarCapital Dynamic Bonds

Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen ("KID") das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Depotbank oder bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg, Luxembourg, https://www.ipconcept.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen ("KID") das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, D-60486 Frankfurt am Main, https://www.universal-investment.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen StarCapital Premium Bonds plus   
Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen ("KID") das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Donner & Reuschel AG, Ballindamm 27, 20095  Hamburg, https://www.donner-reuschel.de, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 

Datenschutz

Mit dem Zugriff auf diese Webseite erklären Sie ihr Einverständnis mit der Datenschutzerklärung. Falls Sie mit dieser Erklärung nicht einverstanden sind, ist ein Zugriff auf die weiteren Seiten dieser Webseite zu unterlassen. Diese Erklärung kann jederzeit aktualisiert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, diese regelmässig zu überprüfen.

Bestätigung

Durch anklicken von "Akzeptieren" erklären sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen einverstanden. 

Portfoliomanager Dr. Terence McManus zeigt auf, wie ein neuer Begriff für kardio-metabolische Störungen künftig das Spektrum neuartiger Behandlungen erweitern wird.

«40% der Erwachsenen in den USA haben das CKM- Syndrom»

Portfoliomanager Dr. Terence McManus zeigt auf, wie ein neuer Begriff für kardio-metabolische Störungen künftig das Spektrum neuartiger Behandlungen erweitern wird.
03.07.2024 - Terence McManus

Im vergangenen Jahr hat die American Heart Association (AHA) den Begriff «Cardiovascular Kidney Metabolic Syndrome» (CKM) als neues Krankheitsbild definiert. Wird das zur Entwicklung neuer Behandlungen führen?  

Dr. Terence McManus: Ich bin eher der Auffassung, dass dieser Schritt eine Reaktion auf neue Behandlungsmöglichkeiten war und darauf, wie die aus klinischen Studien zusammengetragenen Datenmengen dazu beitragen, die gemeinsamen Ursachen dieser Krankheiten zu erkennen. Dem CKM-Syndrom liegen entsprechende Symptome zugrunde, was auf eine gemeinsame Pathophysiologie hindeutet. Mit der Einführung des Begriffs CKM hat die AHA den Zusammenhang zwischen Adipositas, Typ-2-Diabetes, chronischer Nierenerkrankung (CKD) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in den Fokus gerückt. Die Entwicklung von CKM beginnt bereits in jungen Jahren und wird durch eine Kombination aus genetischen und sozialen Faktoren wie beispielsweise einem ungesunden Lebensstil beeinflusst. Rund 40% der Erwachsenen in den USA leiden am CKM-Syndrom. Es gibt also eine sehr grosse Patientenpopulation und ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial, wenn Behandlungen entwickelt werden, die auf die eigentliche Ursache bzw. – was wahrscheinlicher ist – Ursachen abzielen.

Gibt es neue Frühinterventionen für das CKM-Syndrom?  

GLP-1-Agonisten und SGLT-2-Inhibitoren könnten als die ersten Wirkstoffklassen angesehen werden, die mehrere Ursachen eines beginnenden CKM-Syndroms ansprechen. Beide wurden ursprünglich zur Behandlung von Diabetes eingesetzt. Novo Nordisk hat mit dem GLP-1-Agonisten Wegovy die SELECT-Studie zu Adipositas durchgeführt. Diese ergab, dass das Medikament das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 20% verringert. In der FLOW-Studie wurde festgestellt, dass Patienten, die Wegovy einnahmen, ein um 24% geringeres Risiko für das Fortschreiten einer chronischen Nierenerkrankung sowie für Herz-Kreislauf- und Nierenversagen hatten. SGLT2-Inhibitoren wie Farxiga werden mittlerweile nicht mehr nur zur Behandlung von Diabetes, sondern auch von Herzinsuffizienz und chronischer Nieren-erkrankung eingesetzt. Zwar machen die SGLT2-Inhibitoren, weil sie keine Gewichtsabnahme bewirken, weniger Schlagzeilen als die GLP-1-Agonisten. Doch zusammen mit anderen CKM-Arzneimitteln könnten sie ein wirksames therapeutisches Grundgerüst bilden. In der Tat arbeitet AstraZeneca intensiv an der Entwicklung solcher oraler Kombinationstherapien, z. B. Zibotentan/Farxiga. 

Ein kurzer Blick zurück: Was ist der erste Schritt bei der Behandlung von CKM?  

Neben der Behandlung von Fettleibigkeit, die sehr wichtig ist, spielt die Kontrolle des LDL-Cholesterins eine grosse Rolle. Obwohl Statine wie z. B. Lipitor seit vielen Jahren als preisgünstige Generika erhältlich sind, vertragen Millionen von Patienten entweder die Nebenwirkungen nicht oder halten sich nicht an die Behandlungsvorschriften. Tatsächlich erreichen 16 Millionen US-Patienten, die Statine einnehmen, noch immer nicht das LDL-Ziel! Hier besteht also eine grosse Bedarfslücke und somit ein beachtliches Marktpotenzial. Wir sehen hier Novartis mit seiner halbjährlich verabreichten PCSK-9 siRNA-Injektion «Leqvio» gut aufgestellt. Zudem möchten wir auf den oralen PCSK9-Hemmer von AstraZeneca mit dem Namen AZD780 verweisen, der sich in der mittleren Entwicklungsphase befindet.  

Gibt es ausser Adipositas und LDL-Cholesterinsenkung weitere Ziele für eine frühzeitige CKM-Intervention? 

Derzeit wird viel geforscht, doch im Zusammenhang mit dem kardiovaskulären Aspekt dieses Syndroms möchten wir auf Lipoprotein (a) (Lp(a)) verweisen. Novartis und Ionis Pharmaceuticals überprüfen die Hypothese, dass die Senkung eines erhöhten Lp(a)-Wertes mit Hilfe eines Medikaments namens Pelacarsen zu weniger Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen wird. Zahlreiche epidemiologische und genetische Studien haben gezeigt, dass Lp(a) ein wichtiger genetisch bedingter ursächlicher Risikofaktor für solche Erkrankungen ist. Geschätzt 20% der Weltbevölkerung haben einen erhöhten Lp(a)-Wert. Da bisher nicht nachgewiesen werden konnte, dass eine Senkung des Lp(a)-Werts vorteilhaft ist, werden die für 2025 erwarteten wichtigen klinischen Daten ein entscheidender Meilenstein für Novartis sein. Amgen zielt in klinischen Studien ebenfalls auf die Senkung des Lp(a)-Wertes ab, liegt jedoch einige Jahre zurück. Anders als ein hoher LDL-Cholesterinspiegel hängt Lp(a) nicht mit der Lebensweise oder körperlicher Bewegung zusammen. Sollte also der Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen werden, steht die Notwendigkeit einer pharmakologischen Behandlung ausser Frage.  

Könnten noch weitere Krankheiten mit CKM in Verbindung gebracht werden?  

Natürlich, Fettlebererkrankungen werden auch als Folge von CKM gesehen. Auch hier werden die GLP-1-Agonisten untersucht – zusammen mit verschiedenen anderen Modalitäten. Darüber hinaus laufen erste klinische Tests, um die Auswirkungen von CKM auf die Entwicklung neurodegenerativer Krankheiten wie Alzheimer Jahrzehnte vor deren Fortschreiten zu untersuchen.

  • PortfolioManager

    open glightbox

    PortfolioManager

    Dr. Terence McManus

    Dr. Terence McManus kam im Jahr 2022 zu Bellevue Asset Management und ist Portfoliomanager des Bellevue Diversified Healthcare Fonds. Er verfügt über 12 Jahre Erfahrung im Bereich Healthcare-Investments und -Analysen bei Jefferies Investment Bank, Credit Suisse, Julius Baer und zuletzt bei J. Safra Sarasin, wo er einen nachhaltigen Gesundheitsfonds verwaltete. Terence begann seine Karriere als Wissenschaftler, der sich auf die Wirkstoffentdeckung konzentrierte. Er promovierte in Neurowissenschaften an der University of Southampton, UK.

Diese Anlagestrategien könnten Sie interessieren