Rechtliches & Services
Rechtliche Hinweise Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH
1. INTERESSENKONFLIKTE UND DEREN MANAGEMENT
1.1 Definition von Interessenkonflikten
Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass
- der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH oder direkt bzw. indirekt mit der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH verbundenen Personen Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind,
- Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstruments z.B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung oder Auftragsausführung vorliegen.
- Interessenkonflikte können außerdem direkt oder durch die Gruppenzugehörigkeit auftreten, dadurch dass
- die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH oder eine direkt oder indirekt mit der Verwaltungsgesellschaft verbundene Person voraussichtlich zu Lasten eines verwalteten Investmentfonds einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann,
- die Verwaltungsgesellschaft oder eine direkt oder indirekt mit der Verwaltungsgesellschaft verbundene Person am Ergebnis einer für einen OGAW oder einen anderen Kunden erbrachten Dienstleistung oder eines für einen OGAW oder einen anderen Kunden erbrachten Geschäfts ein Interesse hat, das sich nicht mit dem Interessen des OGAW an diesem Ergebnis deckt;
- es für die Verwaltungsgesellschaft oder eine direkt oder indirekt mit der Verwaltungsgesellschaft verbundene Person einen finanziellen oder sonstigen Anreiz gibt, die Interessen eines anderen Anlegers bzw. Kunden oder einer Anleger-/Kundengruppe über die Interessen eines Investmentfonds zu stellen;
- die Verwaltungsgesellschaft oder eine direkt oder indirekt mit der Verwaltungsgesellschaft verbundene Person für einen OGAW und für einen oder mehrere Kunden /Anleger, bei denen es sich nicht um OGAW handelt, die gleichen Tätigkeiten ausführt;
- die Verwaltungsgesellschaft oder die betreffende Person aktuell oder zukünftig von einer anderen Person als dem OGAW in Bezug auf Leistungen der gemeinsamen Portfolioverwaltung, die für den OGAW erbracht werden, zusätzlich zu den hierfür üblichen Provisionen oder Gebühren einen Anreiz in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erhält.
1.2 Umgang mit Interessenkonflikten
Die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH unterliegt der Kontrolle der BaFin und der Bundesbank und beachtet die Rundschreiben der Bankenaufsicht.
Unabhängig davon hat die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH eine zuständige Compliance-Funktion eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen umfasst
- die Verpflichtung aller Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten
- die laufende Kontrolle aller Geschäfte der in der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH tätigen relevanten Personen
- die Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen
- die Schulung der Mitarbeiter der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH
In Fällen, in denen die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko einer Schädigung der Interessen des OGAW oder seiner Anleger ausgeschlossen werden kann, werden die Geschäftsleiter unverzüglich über den Sachverhalt informiert. Die Geschäftsleiter treffen die notwendigen Entscheidungen, um zu gewährleisten, dass die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH stets im besten Interesse der Kunden handelt. Ggf. wird die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH auf eine Durchführung des Geschäfts verzichten. Sofern ein mit Interessenkonflikten behaftetes Geschäft durchgeführt wird, werden die Kunden über den Sachverhalten informiert.
Die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH führt ein Register darüber, bei welchen Geschäften Interessenkonflikte aufgetreten sind bzw. noch auftreten könnten und bei denen das Risiko, dass Interessen des Fonds oder anderer Kunden Schaden nehmen können erheblich ist. Das Register wird regelmäßig aktualisiert.
Die Anleger werden in dem jeweiligen Jahresbericht über die vorn beschriebenen Sachverhalte, bei denen Interessenkonflikte aufgetreten sind, die getroffene Entscheidung und die Gründe dafür informiert.
Die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH stellt ab dem 1.7.2011 für Anleger auf ihrer Internetseite Hinweise zum Umgang mit Interessenkonflikten zur Verfügung. Auf Wunsch von Anlegern wird die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH weitere Einzelheiten zu diesen möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.
Alle Mitarbeiter bestätigen durch Unterschrift, dass sie von diesen Verfahren und Maßnahmen Kenntnis haben und diese auch künftig beachten werden.
2. UMGANG MIT VERTRAULICHEN INFORMATIONEN /INSIDERINFORMATIONEN
Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund unseres Geschäftsmodells nicht über vertrauliche Informationen verfügen. Wir arbeiten ausschließlich mit öffentlich zugänglichen Informationen.
Das von uns bewegte Handelsvolumen reicht nicht aus, um die Kurse der von uns gehandelten Werte zu beeinflussen.
3. BESTMÖGLICHE AUSFÜHRUNG VON HANDELSAUFTRÄGEN FÜR INVESTMENTVERMÖGEN (BEST EXECUTION)
Im Rahmen der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen der Anleger hat die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH Vorkehrungen getroffen, um das bestmögliche Ergebnis für den Anleger bei der Ausführung von Anlageentscheidungen durch den Fondsmanager bzw. Anlageberater sicherzustellen.
Anlageentscheidungen der Fondsmanager werden grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze geleitet, sondern unter Zwischenschaltung von Intermediären (Broker, Kontrahenten usw.) ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Intermediäre wirkt Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH auf die bestmögliche Ausführung der Transaktionen hin. Hierzu werden die angewandten Konditionsbedingungen jährlich von der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH mit den marktüblichen Konditionen anderer Anbieter verglichen und entsprechend bewertet bzw. eingestuft. Die ausgewählten Intermediäre müssen ihrerseits Vorkehrungen treffen, die es ihnen ermöglichen, die bestmögliche Ausführung der Order zu gewährleisten. Über die jeweils gültigen Ausführungsgrundsätze der beauftragten Broker lässt sich Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH in regelmäßigen Abständen informieren.
Im Rahmen der Käufe innerhalb des Fonds kommen die Best Execution Grundsätze der jeweiligen Handelspartner zum Tragen. Dabei müssen Handelsaufträge für Investmentvermögen unter Berücksichtigung folgender Faktoren platziert werden:
- Preis des Finanzinstruments
- Kosten der Auftragsausführung
- Geschwindigkeit der Ausführung
- Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung (Liquidität)
- Umfang (Größe) und die Art des Auftrags (z. B. Limitierungen)
- Börsenplatz
Die Gewichtung der oben genannten Faktoren kann je nach beabsichtigter Transaktion unterschiedlich sein. Das bestmögliche Ergebnis wird zunächst am Maßstab der mit den Geschäften verbundenen Kosten gemessen. Andere Faktoren, wie zum Beispiel die Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung werden berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Ergebnis für den Anleger zu erreichen.
Neben der direkten Brokerauswahl besteht bei ETFs die Möglichkeit, Aufträge ohne vordefinierten Broker mit der Vorgabe „best price“ an OTC-Markplätzen wie z.B. Tradeweb Markets über die jeweilige KVG zum Handel aufgeben zu lassen. Voraussetzung hierbei ist, dass die KVG ausschließlich Broker berücksichtigt, die bereits an die KVG bzw. Depotbank angebunden sind und die Best Execution Policy der KVG Berücksichtigung findet.
Die Best Execution Policy wird von Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH mindestens einmal jährlich überprüft.
4. KUNDENBESCHWERDEN
4.1 Ziele des Beschwerdemanagements
Als Beschwerdemanagement wird im Folgenden die Gesamtheit aller systematischen Maßnahmen verstanden, welche die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH für Beschwerden von Kunden ergreift, um deren Zufriedenheit wieder herzustellen. Die primären Ziele des Beschwerdemanagements sind:
- Wiederherstellung bzw. der Erhalt der Kundenzufriedenheit
- Minimierung negativer Auswirkungen von Kundenunzufriedenheit auf das Unternehmen
- Nutzung der in Beschwerden enthaltenden Hinweise auf betriebliche Schwächen und
- die Vermeidung bzw. Minimierung der aus der Fehlerbehebung resultierenden Kosten
4.2 Begriffsdefinition
Eine Beschwerde ist der Ausdruck von Unzufriedenheit eines Kunden gegenüber der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH mit dem Zweck,
- auf ein subjektiv als schädigend empfundenes Verhalten aufmerksam zu machen,
- eine Wiedergutmachung für erlittene Beeinträchtigung/en zu erreichen und/oder
- eine Änderung des kritisierten Verhaltens zu bewirken.
Als Kunden der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH gelten: Anleger, Fondsmanager, Anlageberater und Vertriebsstellen.
4.3 Bearbeitung
Alle eingehenden Beschwerden werden bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH zentral und elektronisch in unserem Customer Relationship Management System erfasst und bearbeitet.
Demnach erfolgt eine sofortige Benachrichtigung an den Beschwerdemanager und den jeweiligen verantwortlichen Funktionsmitarbeiter. Beschwerden werden möglichst innerhalb von fünf Bankarbeitstagen abschließend bearbeitet und das Ergebnis dem Beschwerdeführer mitgeteilt.
Bei Anfragen oder Beschwerden von Anlegern, zu Themen, welche das Fondsmanagement oder die Anlageberatung betreffen, wird die Verwaltungsgesellschaft den Fondsmanager oder -Berater zu einer Stellungnahme innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu dem Thema bzw. der Beschwerde auffordern. Die Beantwortung der Anfrage oder Beschwerde an den Kunden erfolgt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, durch die Verwaltungsgesellschaft.
Anfragen oder Beschwerden von Anlegern, welche direkt bei dem Fondsmanager oder -Berater eingehen, wird dieser unverzüglich der Verwaltungsgesellschaft zur Kenntnisnahme weiterleiten. Die Beantwortung einer solchen Anfrage bzw. Beschwerde wird vorab mit der Verwaltungsgesellschaft abgestimmt.
Sollte eine schnelle Klärung der Beschwerde innerhalb der fünf Bankarbeitstage aufgrund der Komplexität oder anderer Gründe nicht möglich sein, so erhält der Kunde eine Zwischenmeldung über den Bearbeitungsstand.
Durch unser leistungsstarkes CRM System ist eine lückenlose und umfangreiche Dokumentation über den Beschwerdeverlauf und –stand sichergestellt.
Eine etwaige Beschwerde ist an folgende Stelle zu richten:
Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH
Beschwerdemanagement
Taunusanlage 15
DE-60325 Frankfurt am Main
E-Mail: beschwerdemanagement@bellevue-am.de
5. TOP 5 REPORTING
Gemäß Art. 65 Abs. 6 EU delegierte Verordnung 2017/565 vom 25.04.2016 besteht für Wertpapierfirmen grundsätzlich die Pflicht, einmal jährlich für jede Gattung von Finanzinstrument die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und Informationen über die dort erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen.
In Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung gegenüber Privatkunden führt die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH AG die Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (das depotführende Kreditinstitut) mit der Auftragsausführung. Ferner weisen Privatkunden die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH darüber hinausgehend an, sämtliche zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Aufträge über das depotführende Kreditinstitute des jeweiligen Mandats abzuwickeln.
Die Ausführungsqualität wird als sehr gut beurteilt.
6. MITWIRKUNGSPOLITIK ZUR AUSÜBUNG VON STIMMRECHTEN
Die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
- Wir üben keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
- Aktionärsstimmrechte auf Hauptversammlungen übt die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft aus, die Policy veröffentlicht die KVG’en jeweils auf ihrer Homepage. Diese verpflichtet sich, hierbei besondere Sorgfalt gegenüber den Anlegern der Fonds walten zu lassen. Das Anlegerinteresse steht dabei stets im Mittelpunkt. Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt unabhängig von etwaigen Interessen Dritter.
7. ERKLÄRUNG ZU DEN WICHTIGSTEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE NACHHALTIGKEIT
7.1 Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
- Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
- Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
- Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
- Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
- Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).
7.2 Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
- Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
- Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
- Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
- Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
8. QUALIFIKATION UNSERER MITARBEITER
Die Mitarbeiter der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH die in den Bereichen Portfoliomanagement, Vertrieb oder Compliance beschäftigt sind, verfügen über die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen um die relevanten aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen sowie geschäftsethische Standards einzuhalten, und die internen Regeln und die internen Verfahren des Wertpapierinstituts zu kennen, verstehen und anwenden zu können, mit denen die Einhaltung der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen gewährleistet wird.
Unsere Mitarbeiter müssen über die zur Erfüllung der bei ihrer jeweiligen Tätigkeit zu beachtenden Verpflichtungen der Wertpapierinstitute notwendige Qualifikation im Einklang mit den Arten der jeweils erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen verfügen.
Um dies zu gewährleisten führen wir regelmäßige Schulungen im Bereich der Wohlverhaltensregeln und der organisatorischen Anforderungen durch, halten Richtlinien für Mitarbeiter vor, um Standards für Geschäftsgebaren und Verhalten festzulegen, die für die korrekte Erbringung der einschlägigen Dienstleistungen erforderlich sind, wobei jeder Mitarbeiter bestätigt, dass diese Regeln gelesen, verstanden und eingehalten werden.
Rechtliches & Services Bellevue Asset Management AG
Bellevue Asset Management ist ein von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA regulierter Verwalter von Kollektivvermögen. Als solche besitzt sie die notwendigen regulatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen. Bellevue Asset Management verantwortet neben den operativen Tätigkeiten für die BB Biotech AG auch die Anlageverwaltung für die Bellevue Funds (Lux) SICAV sowie weitere Anlagefonds und Mandate.
Risikohinweis / Steuerfolgen bei Anlagegeschäften
Der Wert von Anlagen kann sich verändern. Hinweise auf die frühere Performance garantieren keine positiven Entwicklungen in der Zukunft. Potentielle Anleger sollten sich im Weiteren über Steuerfolgen informieren, welche beim Erwerb, Besitz und Verkauf von Anlageprodukten an ihrem Wohnsitz entstehen können, und sich an ihrem Wohnsitz von einem Steuerspezialisten beraten lassen. Bitte beachten Sie ausserdem die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten».
Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken sowie vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen. Die meisten Vorschriften werden nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab Januar 2022 Anwendung finden.
Das FIDLEG enthält im Wesentlichen Regelungen über die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Angebot von Finanzinstrumenten und soll den Anlegerschutz verbessern. Inhaltlich orientiert sich das FIDLEG eng an den Reformen der EU-Regelungen und deckt hauptsächlich die folgenden Gebiete ab:
- Optimierung des Anlegerschutzes
- Transparenz von Finanzprodukten
- Revision der organisatorischen Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen
FIDLEG betrifft alle Finanzdienstleistungen, die für Kunden domiziliert in der Schweiz oder für Kunden im Ausland aus der Schweiz heraus erbracht werden.
Die Bellevue Asset Management AG ist eine hundertprozentige Tochter der Bellevue Group AG. Die Bellevue Asset Management AG untersteht dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Verwalter von Kollektivvermögen beaufsichtigt.
Bellevue Asset Management AG
Seestrasse 16
CH-8700 Küsnacht
Tel. +41 44 267 67 00
Fax +41 44 267 67 01
info(at)bellevue.ch
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 327 91 00
Fax: +41 31 327 91 01
info(at)finma.ch
Sollten Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, sich mit Ihrer Kontaktperson bei der Bellevue Asset Management AG in Verbindung zu setzen. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich mit unserer Legal & Compliance-Abteilung in Verbindung zu setzen. Die Kontaktangaben lauten wie folgt:
Bellevue Asset Management AG
Legal & Compliance
Seestrasse 16
CH-8700 Küsnacht
Tel. +41 44 267 67 00
compliance(at)bellevue.ch
Sollten wir keine einvernehmliche Lösung finden, können Sie sich an die Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) wenden, an welche sich die Bellevue Asset Management angeschlossen hat. Die FINOS ist eine kostenlose und neutrale Informations- und Vermittlungsstelle.
Die FINOS wird in der Regel erst aktiv, nachdem die Kundin oder der Kunde den Verwalter von Kollektivvermögen schriftlich mit der Reklamation konfrontiert hat und diese die Möglichkeit hatte, Stellung zu beziehen.
Die Kontaktangaben der FINOS lauten wie folgt:
Finanzombudsstelle Schweiz
Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
Tel. Inland: 044 552 08 00
Tel. Ausland: +41 44 552 08 00
www.finos.ch
info(at)finos.ch
Das Gesetz sieht drei unterschiedliche Kundenklassifizierungen vor: «Privatkunden (nicht professionelle Anleger)», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden», welche den Umfang des Anlegerschutzes bestimmen. Eine Änderung der Kundenklassifizierung kann schriftlich beantragt werden und wirkt sich sowohl auf das Produktangebot als auch auf den Anlegerschutz aus. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Wechsel Ihrer Klassifizierung stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Privat- kunden | Professionelle Kunden | Institutionelle Kunden | |
---|---|---|---|
Bei der Bereitstellung von Anlageberatung führen wir abhängig von der Art der Beratung eine Beurteilung der Angemessenheit oder Eignung (Investment Suitability) durch. Darüber hinaus führen auch eine Beurteilung der Eignung (Investment Suitability) durch, wenn wir Dienstleistungen zur Anlageverwaltung erbringen. | Ja 1) | Ja 2) | Nein |
Während des Anlageberatungsprozesses dokumentieren wir ihre Bedürfnisse sowie die Begründung für unsere Empfehlung. | Ja | Ja 3) | Nein |
Sie haben Zugang zu Fonds, die gemäss dem überarbeitetenBundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) qualifizierten Anlegern vorbehalten sind. | Nein 4) | Ja 5) | Ja |
Beim Kauf bestimmter Finanzinstrumente stellen wir Ihnen im Rahmen unserer Anlageberatung ein Basisinformationsblatt (BIB) bereit. Für «Execution only»-Transaktionen werden diese Informationen nur bereitgestellt, sofern sie verfügbar sind. | Ja | Nein 6) | Nein 6) |
Wir sind verpflichtet, bei der Bearbeitung ihrer Wertschriftenaufträge Best Execution sicherzustellen | Ja | Ja | Nein |
1) Für «Execution-only»-Transaktionen ohne Beratung durch die Bellevue Asset Management AG («BAM») werden nur für «Privatkunden (nicht professionelle Anleger)» die Kenntnisse und Erfahrung geprüft.
2) Bei «professionellen Kunden» kann davon ausgegangen werden, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und dass sie die mit der Finanzdienstleistung verbundenen Anlagerisiken finanziell tragen können. Für «Execution-only»-Transaktionen ohne Beratung durch die BAM wird weder eine Beurteilung der Angemessenheit noch der Eignung (Investment Suitability) durchgeführt.
3) «Professionelle Kunden» können auf die Erstellung eines Beratungsprotokolls verzichten. Liegt kein Verzichtsantrag vor, erhalten «professionelle Kunden» ein Beratungsprotokoll auf Anfrage.
4) Ausnahme: «Privatkunden (nicht professionelle Anleger)» mit einem langfristigen Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsmandat mit einem FINMA-lizenzierten Schweizer Finanzintermediär bzw. einem ausländischen Finanzintermediär, der einer vergleichbaren Aufsicht untersteht (z. B. die BAM), können gemäss KAG als «qualifizierter Anleger/qualifizierte Anlegerin» eingestuft werden und Beratung bezüglich Fonds erhalten, die «qualifizierten Anlegern» vorbehalten sind. Ihre Klassifizierung gemäss FIDLEG bleibt «Privatkunde (nicht professioneller Anleger)» und wird nicht von ihrem Status als «qualifizierter Anleger/qualifizierte Anlegerin» beeinflusst.
5) Wenn Sie ein «professioneller Kunde» gemäss FIDLEG sind, werden Sie automatisch ein «qualifizierter Anleger/qualifizierte Anlegerin» gemäss KAG und erhalten Zugang zu Fonds, die nicht die Schweizer Vertriebskriterien erfüllen (für Fonds ohne Schweizer Vertretung und Zahlstelle gelten zusätzliche Beschränkungen).
6) Ausser auf Anfrage des Kunden.
Luxemburger Investmentfonds
Die Fondsadministration, Depotbankfunktion und Auftragsabwicklung wird für unsere Luxemburger Investmentfonds durch CACEIS wahrgenommen. In den jeweiligen Märkten, in denen die Bellevue-Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, arbeiten wir mit folgenden Partnern zusammen:
Vertreter für die Schweiz
Waystone Fund Services (Switzerland) SA
Avenue Villamont 17
CH-1005 Lausanne
Zahlstelle für die Schweiz
DZ Privatbank (Schweiz) AG
Münsterhof 12
Postfach
CH-8022 Zürich
Hauptvertriebsstelle
Bellevue Asset Management AG
Seestrasse 16
CH-8700 Küsnacht/Zürich
Informationstelle für Deutschland
Zeidler Legal Process Outsourcing Ltd.
19-22 Lower Baggot Street
Dublin 2, D02 X658
Ireland
Zahl- und Informationsstelle in Österreich
Zeidler Legal Process Outsourcing Ltd.
19-22 Lower Baggot Street
Dublin 2, D02 X658
Ireland
Die Fondsadministration, Depotbankfunktion und Auftragsabwicklung wird für die StarCapital Luxemburger Investmentfonds durch die DZ Privatbank S.A. wahrgenommen. In den jeweiligen Märkten, in denen die Bellevue-Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, arbeiten wir mit folgenden Partnern zusammen:
Zahl-, Informationsstelle Deutschland
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Frankfurt am Main Platz der Republik
D-60265 Frankfurt am Main
Vertriebs- und Informationsstelle für Deutschland
Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH
Taunusanlage 15
60325 Frankfurt am Main
Vertreter für die Schweiz
IP Concept (Schweiz )AG
in Gassen 6, PO Box
CH-8022 Zürich
Zahlstelle für die Schweiz
DZ Privatbank (Schweiz) AG
Münsterhof 12, PO Box
CH-8022 Zürich
Zahlstelle und steuerlicher Vertreter in Österreich
ERSTE BANK der oesterreichischen Sparkassen AG
Graben 21
A-1010 Wien
Unsere Palette an Luxemburger Investmentfonds ist täglich handelbar. Sie können jederzeit in Bellevue Fonds investieren, indem Sie Ihrer Hausbank oder Ihrem Broker unter Angabe der Wertschriftenkennnummer (Valor, WKN oder ISIN-Nr.) des Fonds einen entsprechenden Auftrag erteilen.
Unsere Fonds können grundsätzlich ohne Aufschlag zum Inneren Wert (NAV) gehandelt werden. Bellevue Asset Management erhebt keine zusätzlichen Kommissionen bei Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen. Ihre Hausbank oder Ihr Broker können Transaktionskosten erheben.
Wir legen grossen Wert auf Transparenz und informieren unsere Kunden zeitnah und umfassend. Preisangaben zu unseren Fonds finden Sie unter anderem in folgenden Tageszeitungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich sowie auf Finanzportalen:
- NZZ
- Finanz & Wirtschaft
- Börsenzeitung
- Der Standard
- www.fundinfo.com
- www.morningstar.com
- Bloomberg / Reuters / Telekurs
Institutionelle Anleger und Finanzintermediäre finden hier weitergehende Informationen zu administrativen Abläufen und Kontaktpersonen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Fondsanteilen.
Schweizer Investmentfonds
Fondsleitung Bellevue Entrepreneur Switzerland
PMG Investment Solutions AG
Dammstrasse 23
6300 Zug
Depotbank Bellevue Entrepreneur Switzerland
CACEIS Investor Services Bank S.A.
Esch-sur-Alzette
Zweigniederlassung Zürich
Fondsleitung Bellevue Fonds
Swisscanto Fondsleitung AG
Bahnhofstrasse 9
8001 Zürich
Depotbank Bellevue Fonds
Zürcher Kantonalbank
Geschäftshaus Hard A
Postfach
8010 Zürich
Bellevue Asset Management verfügt über Anlagefonds nach Schweizer Recht, welche täglich handelbar sind. Sie können jederzeit investieren, indem Sie Ihrer Hausbank oder Ihrem Broker unter Angabe der Wertschriftenkennnummer (Valor oder ISIN-Nr.) des Fonds einen entsprechenden Auftrag erteilen.
Die Fonds können grundsätzlich ohne Aufschlag zum Inneren Wert (NAV) gehandelt werden. Bellevue Asset Management erhebt keine zusätzlichen Kommissionen bei Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen. Ihre Hausbank oder Ihr Broker können Transaktionskosten erheben.
Wir legen grossen Wert auf Transparenz und informieren unsere Kunden zeitnah und umfassend. Preisangaben zu den Anlagefonds finden Sie unter anderem in folgenden Tages- und Wirtschaftszeitungen in der Schweiz sowie auf Finanzportalen:
- NZZ
- Finanz & Wirtschaft
- www.fundinfo.com
- www.zkb.ch Bloomberg
- Reuters
- Telekurs
Institutionelle Anleger und Finanzintermediäre finden hier weitergehende Informationen zu administrativen Abläufen und Kontaktpersonen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Fondsanteilen:
Investmentgesellschaft
Die BB Biotech AG ist eine an der SIX Swiss Exchange, in Deutschland (Prime Standard) sowie am Segmento Star in Italien kotierte Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Schaffhausen, Schwertstrasse 6. Ihre Geschäftstätigkeit besteht in der Beteiligung an Unternehmen der Biotechnologie.
Seit Gründung der Investmentgesellschaft ist die Bellevue Group mit der Vermögensverwaltung, Administration und Vermarktung betraut.
Der Verwaltungsrat der BB Biotech AG besteht aus renommierten, erfahrenen Industrieexperten und Wissenschaftlern
- Dr. Thomas von Planta, Präsident des Verwaltungsrats
- Dr. Clive Meanwell, Mitglied des Verwaltungsrats
- Laura Hamill, Mitglied des Verwaltungsrats
- Dr. Pearl Huang, Mitglied des Verwaltungsrats
- Prof. Dr. Mads Krogsgaard Thomsen, Mitglied des Verwaltungsrats
- Camilla Soenderby, Mitglied des Verwaltungsrats
Für ausführliche Informationen zur BB Biotech AG besuchen Sie bitte www.bbbiotech.com
Private Equity
Die Venture Capital-Produkte wurden nach Guernsey Recht aufgelegt.
Für Informationen kontaktieren Sie bitte:
Bellevue Asset Management AG
Seestrasse 16 / Postfach
CH-8700 Küsnacht
Tel. +41 (0)44 267 67 00
Fax +41 (0)44 267 67 01
info(at)bellevue.ch
Weisungen
Alle Weisungen der Bellevue Asset Management AG sind hier aufgeführt.