Weisungen
Compliance
Bellevue Asset Management AG ist ein von der FINMA regulierter Verwalter von Kollektivvermögen gemäss Art. 24 FINIG. Die Bellevue ist bestrebt, jederzeit sämtliche regulatorischen Anforderungen einzuhalten und entsprechend umzusetzen. Die Bellevue Asset Management AG lebt dabei eine beispielhafte Kontroll-und Compliance-Kultur, wobei der einzelne Mitarbeiter mit gutem Beispiel vorangeht und alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Weisungen jederzeit einhält. Neue oder bereits geltende Praktiken werden kritisch hinterfragt, wobei bei Nichteinhaltung von Standards eingegriffen wird und der Sachverhalt dem zuständigen Vorgesetzten oder dem Compliance Office gemeldet wird. Zudem wird das Three-Lines-of-Defence Modell konsequent eingehalten.
Code of Conduct
Bellevue Asset Management AG ist ein von der FINMA regulierter Verwalter von Kollektivvermögen gemäss Art. 24 FINIG. Die Bellevue ist bestrebt, jederzeit sämtliche regulatorischen Anforderungen einzuhalten und entsprechend umzusetzen. Die Portfolio Manager von Bellevue Asset Management AG halten sich an die Grundsätze und Verhaltensregeln des Branchenverbandes Asset Management Association Switzerland («AMAS»).
Best Execution & Umgang mit Interessenskonflikten
Die Bellevue Asset Management AG als Verwalter von Kollektivvermögen stellt für die anvertrauten Vermögenswerte die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement sicher. Im Rahmen der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen der Anleger hat die Bellevue Asset Management AG Vorkehrungen getroffen, um bei der Ausführung von Kauf- und Verkaufsaufträgen das bestmögliche Ergebnis für den Anleger sicherzustellen. Bellevue Asset Management AG wickelt sämtlich Kauf- und Verkaufsaufträge von Finanzinstrumenten über Broker ab. Eine jährliche Überprüfung stellt sicher, dass bewilligte Broker eine hohe Servicequalität und effiziente Vorkehrung bietet, um gleichbleibend die bestmögliche Ausführung der Aufträge zu erzielen.
Die Bellevue Asset Management AG trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenskonflikte bei ihrer Geschäftstätigkeit zu identifizieren, zu vermeiden und Investoren vor Nachteilen zu schützen. Ziel ist, das Ansehen als integrer und fairer Verwalter von Kollektivvermögen zu schützen, die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen und das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu erhalten.
Das Handeln der Bellevue Asset Management AG ist darauf ausgerichtet, die eigenen Interessen, jene ihrer Mitarbeitenden sowie Aktionäre mit den Interessen der Kunden in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck sind die Mitarbeitenden höchsten ethischen Standards verpflichtet.
Um zu vermeiden, dass die Dienstleistungen der Bellevue Asset Management AG durch sachfremde Interessen beeinflusst werden, sind die Ablauf- und Aufbauorganisation mehrstufig und unter Berücksichtigung einer angemessenen Funktionentrennung ausgestaltet. Ein wirksames internes Kontrollsystem hat insbesondere das Ziel, mögliche Interessenskonflikte zu identifizieren und durch zweckdienliche Massnahmen zu vermeiden. Lässt sich ein Interessenskonflikt nicht vermeiden, wird den Kunden ein solcher Konflikt offengelegt.
Zudem hält die Bellevue Asset Management AG jederzeit die Richtlinien von Swiss Banking « Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse» vom Januar 2008 (aktualsiert Januar 2018) ein.
Stimmrechtspolitik
Als verantwortungsvoller und langfristig ausgerichteter Investor unterstützt Bellevue Asset Management AG alle Massnahmen und Vorstösse, die im Interesse der Aktionäre und der Anleger den Wert des Unternehmens auf lange Sicht steigern. Dabei werden Beschlussanträge des Managements anlässlich der Generalversammlungen im Hinblick auf die Langfristinteressen der Aktionäre als auch auf ökologische und soziale Aspekte beurteilt. Beschlussanträge, die nach Ermessen der Bellevue Asset Management AG diesen Interessen zuwiderlaufen, können im Interesse der Investoren abgelehnt werden.
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Der Automatische informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard der OECD, der zum Ziel hat, die Steuertransparenz zu erhöhen.
Beim AIA tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von steuerpflichtigen Kunden aus. Auch die Schweiz beteiligt sich beim AIA. Die Bellevue Group AG ist wie alle Finanzinstitute der teilnehmenden Länder verpflichtet, die AIA-Vorgaben konsequent umzusetzen.
Informationen zum steuerlichen Informationsaustausch
Offizielle Homepage Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF)
EU Verordnung 2019/2088 Offenlegungspflichten Nachhaltigkeit
Bellevue Asset Management AG und ihre Tochtergesellschaften berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken und integrieren ESG-Merkmale in ihren Anlageprozessen. Die gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor erforderlichen Informationen finden Sie hier.
Whistleblowing
Die Bellevue ist bestrebt, jederzeit sämtliche regulatorischen Anforderungen einzuhalten und entsprechend umzusetzen. Um diesen Zweck zu unterstützten, erwartet Bellevue von seinen Mitarbeitenden, dass sie sich zu Wort melden, wenn sie von Verhaltensweisen oder Vorkommnissen, die gegen gesetzte, Vorschriften oder internen Anweisungen verstossen, wissen oder diese vermuten.
Menschenrechte
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen berücksichtigt Bellevue die international anerkannten Menschenrechte und ist bestrebt, die Menschenrechte nicht zu verletzen, kein Mitverschulden zu verursachen oder zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen. Bellevue ist verantwortungsbewusst gegenüber seinen Mitarbeitenden, seinen Investitionen, seinen Kunden und der Gesellschaft insgesamt.