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Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

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Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

Bellevue SICAV: Alle relevanten Fondsunterlagen (wie insbesondere die Rechtsprospekte, Wesentliche Anlegerinformationen („KID“) und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte) sind kostenlos unter den folgenden Adressen erhältlich: Luxemburg: Bellevue Funds (Lux) SICAV, Centre Etoile, 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg. Vertreter in der Schweiz (für Anlagefonds mit Domizil Luxemburg): Waystone Fund Services (Switzerland) SA, Avenue Villamont 17, CH-1005 Lausanne . Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Österreich: Zahl- und Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Deutschland: Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Spanien: Vertretung: atl Capital, Calle de Montalbán 9, ES-28014 Madrid - CNMV unter der Nummer 938. 

Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht.

Fondsunterlagen StarCapital Equity Value plus, StarCapital Multi Income, StarCapital Strategy 1 und StarCapital Dynamic Bonds

Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen ("KID") das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Depotbank oder bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg, Luxembourg, https://www.ipconcept.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

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 Fondsunterlagen StarCapital Premium Bonds plus   
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Begehrte Innovationstreiber

07.07.2022 - Daniel Koller

Treibende Kraft bei vielen neuen therapeutischen Ansätzen für Arzneien und zugleich an den Börsen niedrig bewertet – die Biotechbranche durchläuft eine paradoxe Entwicklungsphase. Damit rückt sie wieder stärker ins Blickfeld von übernahmewilligen Pharmakonzernen.

Fundamental ist die Biotechbranche so gut aufgestellt wie selten zuvor. Einer Studie des IQVIA Institute for Human Data Science zufolge wurden 65% aller klinischen Studien, die 2021 weltweit am Laufen waren, von kleineren Biotechunternehmen durchgeführt, die vom IQVIA selber als «emerging» bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um Gesellschaften, deren Jahresumsatz unter USD 500 Mio. liegt und die jährlich weniger als USD 200 Mio. in ihre Forschungs- und Entwicklungspipeline investieren.

Ein elementarer Unterschied zur Vergangenheit ist die finanzielle Stärke der Biotechs. Immer mehr Firmen haben genug liquide Mittel zur Verfügung, um ihre klinischen Kandidaten bis zur Marktreife in Eigenregie zu entwickeln. Damit lösen sie sich aus der früheren Abhängigkeit von Entwicklungs- und Marketingpartnerschaften mit der Pharmaindustrie. Ein klares Indiz dafür ist eine andere Kennziffer der besagten IQVIA-Studie: für 76% ihrer Produkte stellten die «emerging» Biotechs 2021 eigene Zulassungsanträge. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Biotechbranche der Vorreiter bei zahlreichen neuen Ansätzen wie den Gentherapien, den zellbasierten Therapien und der Immunonkologie ist.

Der entsprechende kurstreibende Nachrichtenfluss ist vorhanden, denn in diesem Jahr wird vor allem in der Krebsmedizin, der Neurologie und den seltenen genetisch bedingten Erkrankungen eine Vielzahl von klinischen Studienergebnissen und Zulassungsentscheidungen erwartet. Für reichlich Nachschub ist gesorgt, denn die Zahl der in die Studien aufgenommenen Patienten ist wieder höher als vor der Coronapandemie. Weiter zugenommen hat auch die Zahl der neuen Studienanträge bei der US-Behörde FDA.

Zugleich steigt der Druck auf die Pharmakonzerne, neue Wachstumstreiber zu generieren. Die meisten Gesellschaften haben sich im vergangenen Jahrzehnt strategisch neu aufgestellt, indem sie die Medikamentenentwicklung auf wenige Krankheitsfelder konzentriert haben. Konzerne wie Roche und Bristol-Myers Squibb in der Krebsmedizin oder Novo Nordisk und Eli Lilly in der Diabetesbehandlung sind immer noch erfolgreich. Trotzdem muss die Pharmabranche in den nächsten Jahren Lösungen finden, um drohende Einsatzeinbussen zu kompensieren. Schätzungen der FDA zufolge verlieren Blockbuster mit einem Gesamtumsatz von mehr als USD 250 Mrd. in der nächsten Dekade ihren Patentschutz.

Nach zwei relativ ruhigen Jahren kommt wieder Bewegung am Markt auf. Den Auftakt machte Pfizer im Mai mit der Akquisition von Biohaven. Zum Kaufpreis von USD 11.6 Mrd. mit einem Aufschlag von 80% erwirbt Pfizer ein Migränemedikament mit einem neuen Wirkprofil, das 2021 in den USA und zuletzt auch in Europa zugelassen wurde. Im Dezember hatte Pfizer USD 6.7 Mrd. für die US-Biotechfirma Arena Pharma gezahlt, deren am weitesten fortgeschrittenes Produkt ein Präparat gegen chronische Darmentzündung ist. Insbesondere aufgrund der Milliardeneinnahmen mit dem COVID-19-Impfstoff Comirnaty verfügt Pfizer über reichlich Cashreserven. Bristol-Myers Squibb wiederum gab im Juni die Übernahme von Turning Point Therapeutics für USD 4 Mrd. bekannt, was einer Prämie von 120% entspricht. Mit diesem Deal sichert sich der US-Pharmakonzern die künftige Vermarktung eines neuartigen Präparats gegen Lungenkrebs, dessen Zulassungsentscheidung 2023 erwartet wird. BB Biotechs Portfoliogesellschaft Radius Health, die ein Produkt zur Behandlung von postmenopausalen Frauen mit Osteoporose und hohem Frakturrisiko auf dem Markt hat, hat Ende Juni ein Übernahmeangebot von den beiden Investmentgesellschaften Gurnet Point Capital, LLC und Patient Square Capital erhalten.

Angesichts der niedrigen Bewertungen der meisten Biotechfirmen infolge der teilweise kräftigen Kursverluste in den letzten zwölf Monaten ist es gut denkbar, dass noch in diesem Jahr weitere Transaktionen im zweistelligen Milliardenbereich folgen könnten, die auf Unternehmen abzielen, die bereits Produkte mit Blockbusterpotenzial auf dem Markt haben. Die Tendenz bei den Pharmafirmen dürfte aber verstärkt dahin gehen, vor allem Biotechunternehmen zu akquirieren, die für ihre ersten Produkte auf der Basis von neuen bahnbrechenden Technologien die Marktzulassung erhalten haben oder unmittelbar davorstehen. Dazu zählt das Gene Editing, bei dem einzelne fehlerhafte Gensegmente geschnitten und verändert werden. Gene können eingefügt, entfernt oder ausgeschaltet werden und dadurch hoffentlich eine dauerhafte komplette Heilung von genetisch bedingten Erkrankungen ermöglichen. In der zweiten Jahreshälfte werden Crispr Therapeutics und Vertex Pharma hierzu die ersten zulassungsrelevanten Daten im Gene Editing für die Behandlung von zwei genetisch bedingten Störungen bei der Bildung von Blutzellen präsentieren. Weil die Behandlungskosten für diese bis dato nicht behandelbare Krankheit sehr hoch sind, haben Crispr und Vertex eine sehr hohe Preissetzungsmacht. Gut denkbar wäre, dass das profitable Biotechschwergewicht Vertex sich diese potenziellen Milliardeneinnahmen mit einem Übernahmeangebot sichert.

RNA-basierte Therapeutika wie SiRNA und ASO (Antisense-Oligonukleotide), die in den letzten Jahren die Marktzulassung für Medikamente in Nischenindikationen erhielten, sind ein weiteres kommerziell attraktives Feld für Übernahmeinteressenten. Alnylam und Ionis Pharma sind hier die beiden Unternehmen, die mit ersten zugelassenen Produkten und ihren ausgereiften Technologieplattformen als aussichtsreiche Übernahmekandidaten gelten. In der Onkologie gilt das verstärkt für Biotechs, die in der Immunonkologie führend sind – und hier in erster Linie mit neuen Produkten, welche die Immunabwehr noch besser gegen Tumorzellen aktivieren als Kombinationstherapien einsetzbar sind.

Bei kleinen Biotechfirmen, die aussichtsreiche Technologien, aber noch keine eigenen Wirkstoffe mit klinischem Wirksamkeitsnachweis besitzen, herrscht dagegen eine sehr grosse Diskrepanz zwischen der eigenen Firmenbewertung, die sie als Übernahmepreis sehen, und dem, den ein Käufer bereit ist zu zahlen. Die Aktien dieser Unternehmen haben seit 2021 die grössten Kurseinbussen erlitten. Dementsprechend ist der Unternehmenswert gesunken. Um die Finanzierung ihrer wichtigsten klinischen Projekte sicherzustellen, werden diese Unternehmen klassische Entwicklungspartnerschaften mit Big Pharma eingehen, die sich aus Vorabzahlungen und erfolgsabhängigen Meilensteinzahlungen zusammensetzen. Im Erfolgsfall könnten solche Partnerschaften in Übernahmeangebote münden.