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Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

Der Benutzerzugang und die Benutzung der Internet-Seite sowie diese rechtlichen Bestimmungen unterstehen schweizerischem Recht.

Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

Bellevue SICAV: Alle relevanten Fondsunterlagen (wie insbesondere die Rechtsprospekte, Wesentliche Anlegerinformationen („KID“) und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte) sind kostenlos unter den folgenden Adressen erhältlich: Luxemburg: Bellevue Funds (Lux) SICAV, Centre Etoile, 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg. Vertreter in der Schweiz (für Anlagefonds mit Domizil Luxemburg): Waystone Fund Services (Switzerland) SA, Avenue Villamont 17, CH-1005 Lausanne . Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Österreich: Zahl- und Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Deutschland: Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Spanien: Vertretung: atl Capital, Calle de Montalbán 9, ES-28014 Madrid - CNMV unter der Nummer 938. 

Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht.

Fondsunterlagen StarCapital Multi Income und StarCapital Dynamic Bonds

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID"), das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Depotbank oder bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg, Luxembourg, https://www.ipconcept.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID") sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, D-60486 Frankfurt am Main, https://www.universal-investment.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

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Artificial Intelligence transformiert die Gesundheitsbranche – doch profitieren davon vorerst vor allem die Mega Caps. Sie haben die Ressourcen, die Daten und das Know-how, um aus dieser technologischen Revolution die grössten Vorteile zu ziehen. Wie gross ist das Potenzial für den Sektor und wo liegen die Chancen für kleinere Akteure?

Grosse Fische im Datenmeer: Warum KI im Gesundheitssektor die Grossen bevorzugt

Artificial Intelligence transformiert die Gesundheitsbranche – doch profitieren davon vorerst vor allem die Mega Caps. Sie haben die Ressourcen, die Daten und das Know-how, um aus dieser technologischen Revolution die grössten Vorteile zu ziehen. Wie gross ist das Potenzial für den Sektor und wo liegen die Chancen für kleinere Akteure?
08.11.2024 - Marcel Fritsch

Die Macht der grossen Datenmengen
Der Gesundheitssektor hat einen enormen Vorteil beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI): Er verfügt über riesige Datenmengen, die für innovative Anwendungen unerlässlich sind. Mit der wachsenden Integration von KI im Gesundheitswesen rücken grosse Pharma- und Biotechnologiekonzerne wie Eli Lilly, Novo Nordisk und Amgen zunehmend ins Rampenlicht. Die Wertschöpfung durch KI konzentriert sich derzeit stark auf die Mega und Large Caps, da diese neben den umfangreichen Datenbeständen auch über das nötige Kapital verfügen, um KI-Projekte massgeblich voranzutreiben. Durch Kooperationen mit Tech-Giganten wie Microsoft und Nvidia steigern Unternehmen im Gesundheitssektor ihre KI-Kompetenzen und verkürzen Entwicklungszyklen erheblich. Diese Allianzen eröffnen neue Möglichkeiten für personalisierte Medizin und roboterunterstützte Behandlungen – Bereiche, in denen kleinere Akteure nur schwer Schritt halten können.

Artificial Intelligence als exklusiver Treiber des Marktvorteils
Die Dominanz US-amerikanischer Unternehmen im Bellevue-AI-Health-Portfolio ist teilweise auf die Entwicklung im Bereich künstliche Intelligenz zurückzuführen. Sie spiegelt die enorme Investitionskraft und die KI-freundliche Infrastruktur der USA wider.

Die USA investieren sechsmal mehr in medizinische Forschung als die drei grössten europäischen Länder. Die meisten grossen KI-Technologieanbieter – wie z.B. Nvidia, Microsoft und Qualcomm – sind zudem ebenfalls in den USA ansässig, was die Zusammenarbeit erleichtert und die Innovationskraft weiter antreibt.

Unternehmen wie Roche und Novartis zeigen, wie europäische Unternehmen im KI-Bereich mithalten können. Während Genentech (Roche) in Zusammenarbeit mit Nvidia auf Generative Artificial Intelligence (GenAI) setzt, um schneller zu diagnostizieren und Therapien zu entwickeln, hat Novartis bereits 2019 das AI Innovation Lab ins Leben gerufen. Damit verfolgt Novartis das Ziel, CAR-T-Zelltherapien für die Krebsimmuntherapie präziser zu gestalten und so personalisierte Behandlungen zu ermöglichen.

Schwellenländer bleiben aussen vor – für den Moment
Spannend ist auch die Frage, wie sich KI-Investments in Schwellenländern entwickeln werden. Trotz der IT-Kompetenz in Indien, Brasilien und Teilen Afrikas finden sich in diesen Märkten kaum Unternehmen im Portfolio des Bellevue AI Health Fonds. Grund hierfür ist die zu geringe Marktkapitalisierung und ein niedriger Bellevue AI Affinity Score, der als Bewertungsskala für KI-Investitionen im Fonds dient. Eine Ausnahme ist QuantumPharm, ein auf KI und robotergestützte Arzneimittelentwicklung spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Shenzhen, das wir als vielversprechenden Vorreiter im Portfolio halten.

Schwellenländer könnten in der Zukunft jedoch eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Eintrittsbarrieren durch fallende Technologiekosten sinken. Diese Entwicklung könnte mittelständischen Unternehmen Zugang zu Daten und KI-Technologien bieten und so die Basis für eine breitere Beteiligung am KI-getriebenen Gesundheitsmarkt schaffen.

KI-Entwicklung in Nischenmärkten
Im Bereich der Mid Caps sind folgende zwei Unternehmen interessant: Procept BioRobotics hat mit seiner Hydros-Roboterplattform für die Entfernung von Prostatagewebe einen entscheidenden Schritt gemacht. Die Plattform nutzt KI für die OP-Planung und verfügt über Einweg-Endoskop-Hardware, was zu schnelleren, sichereren und konsistenteren Ergebnissen führt – unabhängig von der Erfahrung des Chirurgen. Mit knapp 450 bereits installierten Robotern bietet Hydros durch die hohe Integration und vereinfachte Workflows ein enormes Potenzial für die breitere Marktakzeptanz. Dexcom erschliesst mit seiner Produktinnovation ein neues Kundensegment im Bereich Diabetes. Mit dem kürzlich zugelassenen Stelo-Glukosesensor bietet das Unternehmen ein «Wearable» für Diabetiker, die kein Insulin benötigen. Dieser Sensor hilft, den Einfluss von Bewegung und Ernährung auf den Blutzuckerspiegel besser zu verstehen. Dexcom erweitert damit sein Angebot über insulinabhängige Patienten hinaus und bietet Lösungen, die eine breitere Nutzerbasis ansprechen. 

Fazit: Alles bleibt beim Alten – oder doch nicht?
Der Gesundheitssektor ist wie kaum ein anderer prädestiniert für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Durch die Fülle an Daten, die hier täglich generiert wird, ergeben sich nahezu unbegrenzte Möglichkeiten für personalisierte Diagnostik, präzise Therapieentwicklungen und effiziente klinische Studien. Grosse Pharma- und Biotechunternehmen können diese Datenmenge mithilfe ihrer erheblichen Ressourcen und ihrer Erfahrung im Umgang mit sensiblen Gesundheitsinformationen optimal nutzen. KI ermöglicht es ihnen, komplexe Muster in grossen Datensätzen zu erkennen und so die Effizienz ihrer Forschungs- und Entwicklungsprozesse deutlich zu steigern. Der Sektor wird so zum Beispiel durch KI getriebene medizinische Bildanalysen oder die Identifikation neuer Wirkstoffe revolutioniert.

Für kleinere Akteure mag es herausfordernd sein, diese Dynamik zu adaptieren, doch auch für sie ergeben sich Chancen – etwa durch Kooperationen und spezialisierte Nischenanwendungen, die das KI-Potenzial nutzen, ohne dass sie selbst grosse Datenmengen oder Ressourcen vorhalten müssen. 

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