Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly.

Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

Der Benutzerzugang und die Benutzung der Internet-Seite sowie diese rechtlichen Bestimmungen unterstehen schweizerischem Recht.

Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

Bellevue SICAV: Alle relevanten Fondsunterlagen (wie insbesondere die Rechtsprospekte, Wesentliche Anlegerinformationen („KID“) und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte) sind kostenlos unter den folgenden Adressen erhältlich: Luxemburg: Bellevue Funds (Lux) SICAV, Centre Etoile, 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg. Vertreter in der Schweiz (für Anlagefonds mit Domizil Luxemburg): Waystone Fund Services (Switzerland) SA, Avenue Villamont 17, CH-1005 Lausanne . Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Österreich: Zahl- und Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Deutschland: Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Spanien: Vertretung: atl Capital, Calle de Montalbán 9, ES-28014 Madrid - CNMV unter der Nummer 938. 

Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht.

Fondsunterlagen StarCapital Multi Income und StarCapital Dynamic Bonds

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID"), das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Depotbank oder bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg, Luxembourg, https://www.ipconcept.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID") sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, D-60486 Frankfurt am Main, https://www.universal-investment.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

Datenschutz

Mit dem Zugriff auf diese Webseite erklären Sie ihr Einverständnis mit der Datenschutzerklärung. Falls Sie mit dieser Erklärung nicht einverstanden sind, ist ein Zugriff auf die weiteren Seiten dieser Webseite zu unterlassen. Diese Erklärung kann jederzeit aktualisiert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, diese regelmässig zu überprüfen.

Bestätigung

Durch anklicken von "Akzeptieren" erklären sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen einverstanden. 

Die US-Wahl und der Vorschlag von Robert F. Kennedy Jr. als neuer US-Gesundheitsminister haben den Healthcare-Sektor aufgerüttelt. Während steuerliche Erleichterungen und regulatorische Lockerungen Innovationen fördern könnten, bleibt unklar, welche Richtung die Gesundheitspolitik tatsächlich einschlagen wird. Die Healthcare-Experten von Bellevue Asset Management geben einen Ausblick, was 2025 auf den Sektor zukommen kann.

Healthcare-Markt und Trump: Aufbruch oder Risiko?

Die US-Wahl und der Vorschlag von Robert F. Kennedy Jr. als neuer US-Gesundheitsminister haben den Healthcare-Sektor aufgerüttelt. Während steuerliche Erleichterungen und regulatorische Lockerungen Innovationen fördern könnten, bleibt unklar, welche Richtung die Gesundheitspolitik tatsächlich einschlagen wird. Die Healthcare-Experten von Bellevue Asset Management geben einen Ausblick, was 2025 auf den Sektor zukommen kann.
17.12.2024

Die Healthcare-Märkte zeigen sich nach den US-Wahlen 2024 in einem äusserst dynamischen Umfeld, geprägt von politischen Veränderungen und globalen Herausforderungen. Die zweite Amtszeit von Donald Trump verspricht einerseits positive Impulse für den Sektor, andererseits birgt sie durch die Nominierung von Robert F. Kennedy als Gesundheitsminister auch gewisse Risiken. Besonders die kritische Haltung Kennedys gegenüber Impfungen hat zu merklichen Kursschwankungen bei Unternehmen in diesem Bereich geführt. Ob seine Ernennung durch den Senat bestätigt wird, bleibt jedoch abzuwarten. Die politische Diskussion, die unter anderem durch bekannte Persönlichkeiten wie den ehemaligen FDA-Chef Scott Gottlieb, der von Trump ernannt wurde, angestossen wurde, zeigt die Unsicherheit und möglichen Probleme, die mit Kennedys Position verbunden sein könnten. Gottlieb hat darauf hingewiesen, wie gefährlich es ist, sich gegen Vakzine auszusprechen.

Impulse durch Innovation und Reshoring
Die zweite Präsidentschaft von Donald Trump wird höchstwahrscheinlich an die bekannten Eckpfeiler seiner ersten Amtszeit anknüpfen und insgesamt ein günstiges Umfeld für den Healthcare-Sektor bieten. Die republikanische Politik setzt traditionell auf Innovation und wirtschaftliche Stärke. Steuererleichterungen und der Abbau regulatorischer Hürden fördern insbesondere Unternehmen in den Bereichen Biopharma und Medizintechnik. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Regierung Rahmenbedingungen schaffen wird, welche die Marktzulassung neuer Medikamente und medizinischer Geräte weiter beschleunigen, was die Wettbewerbsfähigkeit der USA stärkt. Diese Massnahmen schaffen nicht nur Wachstumsperspektiven.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die erwartete Stärkung der US-Binnenwirtschaft und die Verringerung der Abhängigkeit von internationalen Lieferketten. Besonders im Biopharma-Sektor könnten Initiativen zur Rückverlagerung der Produktion in die USA, sogenannte Reshoring-Prozesse, die Versorgungssicherheit erhöhen und die Investitionen in lokale Produktionsstätten fördern. Diese Verlagerung in Kombination mit der gestiegenen Produktionskomplexität schafft zusätzliche Chancen. Zudem könnten geplante Lockerungen in der Haltung der Federal Trade Commission (FTC) verstärkte M&A-Aktivitäten ermöglichen, was traditionell positive Impulse für Aktienbewertungen von Small & Mid Caps aus den Bereichen Biotech und Medizintechnik setzt. Die bisherige Vorsitzende der US-Wettbewerbsbehörde Lina Khan wird abgelöst durch Andrew Ferguson, der für eine Umkehr der restriktiven Agenda sorgen dürfte. Ferguson ist bereits einer der fünf FTC-Kommissare und Republikaner.

Auswirkungen des Inflation Reduction Act (IRA)
Die Umsetzung des IRA, der unter der Biden-Regierung verabschiedet wurde, könnte ebenfalls bedeutende Auswirkungen auf den Markt haben. Sinkende Medikamentenpreise, wie sie der IRA vorsieht, dürften die Erschwinglichkeit für Patienten verbessern und den Absatz steigern. Es werden Massnahmen ergriffen, um Lücken in der Kostenabdeckung für Medikamente zu schliessen. Auch der Selbstbehalt wird im Rahmen des IRA weiter zugunsten der Versicherten angepasst. Dies könnte insbesondere in den kommenden Jahren zu neuen Wachstumschancen führen. Gleichzeitig bleibt der Fokus der Republikaner auf die Förderung von Innovation ein wesentlicher Treiber für die Entwicklung des Sektors.

Fazit
Insgesamt bleibt die langfristige Perspektive für den Healthcare-Sektor positiv, auch wenn kurzfristige Unsicherheiten, wie sie durch die Nominierung von Kennedy deutlich geworden sind, bestehen. Der Bereich der Medizintechnik hat sich gerade in dieser Phase als sicherer Hafen erwiesen. Die zweite Amtszeit von Donald Trump und der «Republican Sweep» bieten eine solide Grundlage für Wachstum im Gesundheitssektor, während die politische und regulatorische Landschaft weiterhin aufmerksam beobachtet werden muss. Für Investoren ist ein klares Verständnis der Chancen und Risiken entscheidend, um in diesem dynamischen Umfeld erfolgreich agieren zu können. Innovation wird auch 2025 der zentrale Treiber bleiben, während die USA ihre globale Führungsposition im Gesundheitswesen weiter ausbauen dürften.

Diese Anlagestrategien könnten Sie interessieren