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Disclaimer
Zum Fortfahren wählen Sie bitte Ihr Domizil und Ihren Anlegertyp aus. Je nach Domizil und Anlegertyp haben Sie aus rechtlichen Gründen vollen oder eingeschränkten Zugang zu den Informationen.

Als Privatkunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 2 FIDLEG

Als professionelle/institutionelle Kunden gelten Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 und Art. 5 Abs. 1 und 3- 4 FIDLEG sowie Art. 10 Abs.3 und 3ter KAG i.V.m. Art. 6a KKV

Wichtige Hinweise

Generelles

Durch die Benutzung der Webseite www.bellevue.ch bestätigen Sie, die generellen wichtigen Hinweise der Bellevue Group AG und die nachfolgenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert und der Gebrauch einzelner oder aller Internet-Sites können eingeschränkt oder beendet werden.

Der Benutzerzugang und die Benutzung der Internet-Seite sowie diese rechtlichen Bestimmungen unterstehen schweizerischem Recht.

Keine Empfehlung bzw. kein Angebot zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf)

Die auf diesen Sites enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Produkte, Daten, Dienstleistungen, Tools und Unterlagen ("Inhalte der Sites") dienen zu reinen Informationszwecken und stellen weder eine Werbung oder eine Empfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung (oder zum Kauf) bzw. zur Rücknahme (oder zum Verkauf) von Anteilen, zur Tätigung einer Transaktion oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Die auf dieser Site erwähnten Produkte eignen sich nicht für alle Anleger. Die auf dieser Site enthaltenen Informationen stellen keine Finanz-, Rechts- Steuer- und/oder anderweitige Empfehlung dar. Anlage- oder andere Entscheidungen sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage dieses Dokuments erfolgen. Insbesondere sollten Sie keine Anlage tätigen, bevor Sie nicht den entsprechenden Fondsvertrag bzw. Rechtsprospekt, die Jahres- und Halbjahresberichte, die Satzung (soweit zutreffend) sowie alle sonstigen Unterlagen gelesen haben, die gemäss lokaler Gesetzgebung oder Vorschriften in den Rechtsordnungen bzw. Ländern, in denen der entsprechende Anlagefonds zum öffentlichen Anbieten oder Verkauf zugelassen bzw. berechtigt ist, erforderlich sind.

Um festzustellen, ob die Anlage in Anteile eines bestimmten Produktes Ihren spezifischen Bedürfnissen und Risikovorstellungen entspricht, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Finanzberater. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um sich im Hinblick auf Ihre persönlichen Umstände über die mit einer spezifischen Anlage verbundenen steuerlichen Regelungen in Ihrer Rechtsordnung zu informieren. Insbesondere Steuerabkommen sind abhängig von individuellen Umständen und können sich ändern.

Für Investoren aus Grossbritannien gilt insbesondere, dass der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ nicht für Anlagen in diese Fonds gilt.

Performance

Die vergangene Kursentwicklung ist keine Indikation oder Garantie für die zukünftige Performance des Anlagevermögens. Der Wert von Anlagen kann Schwankungen unterworfen sein, und die Anleger erhalten unter Umständen nicht den gesamten investierten Betrag zurück. Die Performancedaten werden berechnet ohne dass Kommissionen und Kosten berücksichtigt werden, die aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen anfallen. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Performance aus. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert einer Anlage steigern oder verringern.

Zielgruppe der Sites

Die Sites richten sich ausschliesslich an juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Ländern, in denen die Anlagefonds bzw. die dazu gehörigen Teilfonds oder Anteilklassen der Bellevue Group AG zum öffentlichen Anbieten oder Verkaufen gemäss der anwendbaren lokalen Gesetzgebung ordnungsgemäss zugelassen bzw. berechtigt sind. Derzeit sind die Fonds in folgenden Ländern zum öffentlichen Anbieten zugelassen: Luxemburg, Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Portugal. In allen übrigen Ländern dürfen die Fonds nur gemäss lokalen Gesetzen über “Private Placements“ abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alternative Fondsprodukte in keinem Land zum öffentlichen Angebot zugelassen sind und dass diese deshalb nur und ausschliesslich institutionellen Investoren und sogenannten qualifizierten Privatinvestoren angeboten werden.

Die auf den Sites zur Verfügung gestellten Informationen und Dienste sind nicht zum Vertrieb an oder zur Verwendung durch natürliche oder juristische Personen in Rechtsordnungen oder Ländern bestimmt, in denen das Anbieten oder die Nutzung gegen die lokale Gesetzgebung oder Vorschriften verstösst, oder in den die Bellevue Group Registrierungsanforderungen in dieser Rechtsordnung oder diesem Land unterworfen würde. Natürliche und juristische Personen, für welche diese Verbote gelten, dürfen nicht auf diese Site zugreifen bzw. diese nicht nutzen.

Die Bellevue Anlagefonds sind insbesondere NICHT für das öffentliche Anbieten oder den Verkauf in den Vereinigten Staaten gemäss dem US-Investment Company Act von 1940 oder dem US-Securities Act von 1933,  Kanada, Japan, Taiwan, Malaysia, Hongkong oder Israel entsprechend den dort geltenden Gesetzen zugelassen. Aus diesem Grund wird grossen Wert darauf gelegt, dass diese Sites nicht an juristische oder natürliche Personen gerichtet sind, die ihren Sitz oder Wohnsitz in den bezeichneten Ländern, deren Territorien oder abhängigen Gebieten haben oder die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder eines vergleichbaren Status dem Recht eines dieser Länder unterliegen.

Fondsunterlagen Luxemburger Fonds:

Bellevue SICAV: Alle relevanten Fondsunterlagen (wie insbesondere die Rechtsprospekte, Wesentliche Anlegerinformationen („KID“) und die letzten Jahres- und Halbjahresberichte) sind kostenlos unter den folgenden Adressen erhältlich: Luxemburg: Bellevue Funds (Lux) SICAV, Centre Etoile, 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg. Vertreter in der Schweiz (für Anlagefonds mit Domizil Luxemburg): Waystone Fund Services (Switzerland) SA, Avenue Villamont 17, CH-1005 Lausanne . Zahlstelle in der Schweiz: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Österreich: Zahl- und Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Deutschland: Informationsstelle: Zeidler Legal Process Outsourcing Limited., 19-22 Lower Baggot Street, Dublin 2, D02 X658, Ireland. Spanien: Vertretung: atl Capital, Calle de Montalbán 9, ES-28014 Madrid - CNMV unter der Nummer 938. 

Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH: Den Verkaufsprospekt, die Rechenschaftsberichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos bei der Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, sowie bei Banken und Finanzberatern. Zahlstelle in der Schweiz ist DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, PO Box, CH-8022 Zürich. Vertreter in der Schweiz ist IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, PO Box, CH-8022 Zürich. Die wesentlichen Anlegerinformationen, den Jahres- und Halbjahresbericht und den Verkaufsprospekt des Fonds erhalten Sie in der Schweiz kostenlos beim Vertreter sowie auch bei der Zahlstelle.

Fondsunterlagen Bellevue Entrepreneur Switzerland

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte der Bellevue Effektenfonds schweizerischen Rechts können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: PMG Fonds Management AG, Dammstrasse 23, 6300 Zug oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht; Liechtenstein: Banque Pasche (Liechtenstein) SA, Austrasse 61, FL-9490 Vaduz.

Fondsunterlagen BEllevue Fonds nach Schweizer Recht und Bellevue Healthcare Strategy

Prospekt, die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Fondsvertrag sowie Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos wie folgt angefordert werden: Schweiz: Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich oder bei Bellevue Asset Management AG, Seestrasse 16, CH-8700 Küsnacht.

Fondsunterlagen StarCapital Multi Income und StarCapital Dynamic Bonds

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID"), das Verwaltungsreglement sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Depotbank oder bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg, Luxembourg, https://www.ipconcept.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

 Fondsunterlagen Bellevue Option Premium

Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt ("PRIIP-KID") sowie die Halbjahres- und Jahresberichte sind in deutscher Sprache kostenlos bei Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH, Ihrem Berater oder Vermittler, den Zahlstellen, der zuständigen Verwahrstelle (UBS Europe SE, Bockenheimer Landstraße 2-4, D-60306 Frankfurt am Main) oder bei der Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, D-60486 Frankfurt am Main, https://www.universal-investment.com, erhältlich. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.universal-investment.com) einsehbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

Datenschutz

Mit dem Zugriff auf diese Webseite erklären Sie ihr Einverständnis mit der Datenschutzerklärung. Falls Sie mit dieser Erklärung nicht einverstanden sind, ist ein Zugriff auf die weiteren Seiten dieser Webseite zu unterlassen. Diese Erklärung kann jederzeit aktualisiert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, diese regelmässig zu überprüfen.

Bestätigung

Durch anklicken von "Akzeptieren" erklären sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen einverstanden. 

Nachhaltigkeit auf Portfolioebene

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Integration von ESG-Kriterien auf Ebene der Anlageprozesse und -portfolios
Nachhaltigkeit wird bei Bellevue nicht nur auf Unternehmens-, sondern auch auf Portfolioebene berücksichtigt. Sämtliche Anlageportfolios und Anlagefonds werden systematisch auf Nachhaltigkeitsrisiken und Verstösse gegen elementare Grundrechte (z.B. gemäss UN-Global-Compact-Richtlinie) untersucht. Neben der Anwendung strenger Ausschlusskriterien – etwa schwerwiegende Verstösse gegen Umwelt, Menschenrechte und Geschäftsethik – werden im Rahmen der ESG-Integration umweltbezogene, soziale und Governance-Faktoren in die fundamentale Betrachtung eines Unternehmens einbezogen und hinsichtlich ihrer finanziellen Risiken oder Chancen auf die künftige Kursentwicklung beurteilt. Hierzu wird ESG-Research unserer Kooperationspartner MSCI ESG und Sustainalytics herangezogen, jedoch mit der nötigen Vorsicht interpretiert und im Einzelfall kritisch hinterfragt.

Als verantwortungsvoller und langfristig ausgerichteter Investor unterstützt Bellevue alle Massnahmen und Vorstösse, die im Interesse der Aktionäre und der Anleger den Wert der investierten Unternehmen auf lange Sicht steigern. Hierzu zählen sowohl Engagement-Aktivitäten als auch die Ausübung der Stimm- und Wahlrechte anlässlich von General- und Hauptversammlungen.

Nachfolgend werden unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und unser ESG-Integrationsansatz detailliert beschrieben.

Die nachstehend genannten Artikel beziehen sich auf die Verordnung EU SFDR 2019/2088.

Transparenz (Art. 3)

Bellevue Asset Management AG verpflichtet sich gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zur Transparenz in Bezug auf:

  • Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  • nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
  • die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Portfolios
  • die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen
  • vorvertragliche Informationen bei nachhaltigen Investitionen
  • die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten
  • die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmässigen Berichten

Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Unternehmensebene (Art. 4)

Die Bellevue Asset Management AG berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene, sofern dies nicht zu einem späteren Zeitpunkt auf ihrer Website anderweitig angegeben wird. Der Hauptgrund liegt am tatsächlichen Mangel an verfügbaren Informationen und Daten, um solche wesentlichen nachteiligen Auswirkungen angemessen zu bewerten.

Sobald die Verwaltungsgesellschaft nachteilige Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, wird die entsprechende Offenlegung (i) auf ihrer Website und (ii) in dem Prospekt zum nächstmöglichen Zeitpunkt aktualisiert.

Ungeachtet dessen können einzelne Anlagestrategien nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageentscheidungen (EU SFDR Art. 7) berücksichtigen.

Vergütungspolitik auf Unternehmensebene (Art. 5) 

Innerhalb der Bellevue Group gelten für alle Vergütungen folgende übergeordnete Grundprinzipien:

Die Vergütungen sind für die Mitglieder der Verwaltungsräte und der Gruppengeschäftsleitungen sowie für alle Mitarbeitenden transparent, nachvollziehbar, fair und angemessen. Alle Vergütungen haben der operativen und strategischen Verantwortung, der Qualität der Arbeit sowie der Belastung der jeweiligen Funktion ausgewogen Rechnung zu tragen. Die Vergütungen sollen funktionsgerecht sein und zu einem wesentlichen Teil durch die individuelle Erreichung der quantitativen wie auch qualitativen Ziele sowie durch die Ergebnisse der Bellevue Group und der entsprechenden Gesellschaften geprägt werden. Bei der Festlegung der Vergütungen ist zu berücksichtigen, dass diese im Vergleich zu Unternehmen des gleichen Arbeitsmarktes und Wirtschaftsbereiches verhältnismässig und konkurrenzfähig sind, wobei die Vergütungen unabhängig vom Geschäftsgang tragbar sein müssen. Schwerwiegende Verstösse gegen interne oder externe Vorschriften (inkl. ESG/Nachhaltigkeit) führen zu einer Reduktion oder einer Verwirkung der variablen Vergütungen.

Weiterführende Informationen werden im jährlichen Vergütungsbericht der Bellevue Group festgehalten.

Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6)

Nachhaltigkeitsrisiken sind in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor («SFDR») definiert als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Die Bellevue Asset Management AG inklusive ihrer Tochtergesellschaften hat Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageentscheidungsprozessen für alle aktiv verwalteten Strategien, inkl. aller Teilfonds, integriert, mit dem Ziel, diese Risiken zu identifizieren, zu bewerten und, falls möglich und geeignet, zu mindern zu versuchen.

Während alle Anlagestrategien solchen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich unterschiedlich stark ausgesetzt sein können, werden die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Anlagestrategien konkret von der Anlagepolitik der jeweiligen Strategie abhängen.

Die Ergebnisse dieser Bewertung lassen sich folgendermassen zusammenfassen:

Für jene Anlagestrategien, die ökologische oder soziale Merkmale im Sinne von SFDR bewerben, werden nachteilige Auswirkungen auf die Rendite als geringer eingeschätzt im Vergleich zu «Nicht-ESG»-Anlagestrategien. Dies liegt an den Nachhaltigkeitsrisiken mindernden Anlagestrategien, welche zukunftsorientierte Anlagepolitiken umsetzen und nachhaltige Finanzierungen sowie aktives Engagement mit den Unternehmen/Emittenten anstreben und unnachgiebige Unternehmen/Emittenten ausschliessen.

Alle Anlagestrategien dürfen nach internationalen Normen in Bezug auf ökologische, soziale Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung (nachstehend «ESG» genannt) investieren. Die Anlage/Wertpapierauswahl, die nach solchen Kriterien getroffen wird, kann ein bedeutendes subjektives Element involvieren. ESG-Faktoren, die im Investmentprozess integriert sind, können sich je nach Anlagethemen, -kategorien, -philosophie und subjektiver Anwendung verschiedener ESG-Indikatoren unterscheiden, die die Portfoliokonstruktion und die zugrundeliegenden Vermögenswerte bestimmen. Dementsprechend gibt es keine Sicherheit, dass alle Investments einer Anlagestrategie sämtliche ESG-Kriterien erreichen.

Verantwortungsvolle Investitionen

ESG Framework im Portfoliomanagement

Quelle: Bellevue Asset Management AG, per 31. Dezember 2023


 
  • VERANTWORTUNGSVOLLE INVESTITIONEN IM DETAIL

    VERANTWORTUNGSVOLLE INVESTITIONEN IM DETAIL

    Weitere Informationen zu den wesentlichen Elementen der ESG-Anlagerichtlinie der Bellevue Asset Management AG sind hier zusammengefasst.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Finanzprodukts (Art. 7)

Einzelne Anlagestrategien können die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Indikatoren - PAI) im Rahmen der Investitions- und Portfoliomanagementtätigkeit berücksichtigen. Die Umsetzung kann durch direkte Entscheidungen innerhalb des Portfoliomanagements, den Ausschluss von Emittenten, gezielte Engagements oder durch Kombinationen der beschriebenen Aktivitäten erfolgen.

Die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt weitgehend von der Verfügbarkeit relevanter Informationen ab. Die notwendigen Daten sind nicht immer in ausreichender Quantität und Qualität für alle Vermögenswerte, in die Bellevue Asset Management investiert, verfügbar. Folglich wird die Liste der berücksichtigten PAI-Indikatoren in Abhängigkeit der Datenverfügbarkeit und Datenqualität laufend überarbeitet.

EU Offenlegungsverordnung 2019/2088 Regulatory Product Disclosures (Art. 10) / Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 zu MiFID II - Nachhaltigkeitspräferenzen (Art. 9)

Nachfolgende Informationen beziehen sich auf regulatorische Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 (EU SFDR) sowie der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253. Diese werden jeweils für einen einzelnen Fonds oder eine aufgelistete Fondsgruppe mit einheitlichen ESG-Merkmalen zusammengefasst. Unter anderem umfassen die Disclosure Reports eine produktspezifische Beschreibung der umweltbezogenen und sozialen Merkmale, Anlagestrategien, Überwachung der ESG Merkmale, Datenquellen und angewandte Methodologien. Des Weiteren wird der nach MiFID II vorausgesetzte Mindestanteil «nachhaltiger Anlagen» und dessen Umsetzung detailliert beschrieben. 

Zur Bestimmung ob ein Investment als eine «nachhaltige Anlage» qualifiziert, greift die Bellevue Asset Management auf die 17 UN Sustainable Development Goals (SDGs) zurück. Diese Ziele sind allgemeine, universelle Ziele für alle Mitgliedstaaten der UNO, die als Nachfolger der Millennium Goals im September 2015 beschlossen wurden. Im Wesentlichen sollen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung Armut und Hunger beenden, Ungleichheiten bekämpfen, Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern, Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten. In der Umsetzung auf Produktstufe wird derzeit auf die sogenannte UN SDG Alignment Score-Methodik von MSCI ESG zurückgegriffen. Die Skala für die SDG Alignment Scores reicht von -10,0 bis +10,0, wobei die zugrundeliegenden Punktzahlen in fünf Kategorien dargestellt werden: Score > 5,0: stark positiver Beitrag, Score >=2,0: positiver Beitrag, 2,0 > Score > -2,0: neutral, Score <= -2,0: negativer Beitrag, Score gleich -10: stark negativer Beitrag. Sobald eine positive Zielwirkung bei mindestens einem der 17 SDGs vorliegt (positiver oder stark positiver Beitrag), und nicht gleichzeitig ein oder mehrere andere SDGs negativ beeinträchtigt werden (negativer oder stark negativer Beitrag), so geht Bellevue Asset Management von einer positiven Zielwirkung aus, womit diese Unternehmen nach der "Pass/Fail"-Methode zur Quote der "nachhaltigen Anlagen" hinzugerechnet werden (d.h. das Unternehmen wird mit seinem vollen Gewicht in der Quote berücksichtigt).

Investitionen werden dann dem Anteil an «nachhaltigen Anlagen» zugerechnet, wenn Sie einerseits einen positiven Zielbeitrag erbringen und andererseits die unter Kapitel I der Bellevue EU SFDR Fund Disclosure Reports beschriebenen Nachhaltigkeitsmerkmale (u.a. UN Global Compact Compliance) erfüllen, welche die Anwendung von «Good Governance»-Praktiken sicherstellen.

  • Unsere Überzeugungen werden mit der Unterzeichnung der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) durch die Bellevue Asset Management AG sowie die Bellevue Asset Management (Deutschland) GmbH untermauert. 

 

Als institutionelle Investoren sind wir seit jeher verpflichtet, langfristig im besten Interesse unserer Anspruchsgruppen zu handeln. In dieser treuhänderischen Funktion sind wir aber davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance (ESG)-Themen sich noch stärker auf Risiko-Rendite-Profile von Anlageportfolios auswirken werden und damit deren Performance beeinflussen. Wir erkennen auch an, dass die Anwendung dieser Grundsätze die Interessen der Anleger besser mit den breiter gefassten Zielen der Gesellschaft in Einklang bringen kann.

Als Signatory der UN PRI passen wir unsere Anlageprozesse laufend den neusten Erkenntnissen der Industrie hinsichtlich von Nachhaltigkeitsaspekten an und führen mit unseren Investmentspezialisten einen konstanten Dialog in Bezug auf die Integration von ESG. Zudem bringen unsere Experten ihre diesbezüglichen Erfahrungen und Überzeugungen an internationalen Nachhaltigkeitskonferenzen aktiv mit ein.

Strategien mit Nachhaltigkeitsfokus 

Des Weiteren wendet Bellevue Asset Management für zwei dedizierte Nachhaltigkeitsstrategien strengere Auswahlmassstäbe an, die sich an europaweit anerkannten Nachhaltigkeitssiegeln ausrichten und jährlich von externen Beratern geprüft und testiert werden. Der im Juni 2018 aufgelegte Bellevue Sustainable Healthcare (Lux) folgt den strengen Anforderungen des österreichischen Umweltzeichens (UZ49) und der im Oktober 2021 neu ausgerichtete Bellevue Sustainable Entrepreneur Europe (Lux) wird nach international anerkannten ESG-Qualitätsstandards verwaltet.