Nachhaltigkeit auf Portfolioebene
Nachfolgend werden unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und unser ESG-Integrationsansatz detailliert beschrieben.
Die nachstehend genannten Artikel beziehen sich auf die Verordnung EU SFDR 2019/2088.
Transparenz (Art. 3)
Bellevue Asset Management AG verpflichtet sich gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zur Transparenz in Bezug auf:
- Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
- nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
- die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
- die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
- nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Portfolios
- die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen
- vorvertragliche Informationen bei nachhaltigen Investitionen
- die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten
- die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmässigen Berichten
Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Unternehmensebene (Art. 4)
Die Bellevue Asset Management AG berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene, sofern dies nicht zu einem späteren Zeitpunkt auf ihrer Website anderweitig angegeben wird. Der Hauptgrund liegt am tatsächlichen Mangel an verfügbaren Informationen und Daten, um solche wesentlichen nachteiligen Auswirkungen angemessen zu bewerten.
Sobald die Verwaltungsgesellschaft nachteilige Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, wird die entsprechende Offenlegung (i) auf ihrer Website und (ii) in dem Prospekt zum nächstmöglichen Zeitpunkt aktualisiert.
Ungeachtet dessen können einzelne Anlagestrategien nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageentscheidungen (EU SFDR Art. 7) berücksichtigen.
Vergütungspolitik auf Unternehmensebene (Art. 5)
Innerhalb der Bellevue Group gelten für alle Vergütungen folgende übergeordnete Grundprinzipien:
Die Vergütungen sind für die Mitglieder der Verwaltungsräte und der Gruppengeschäftsleitungen sowie für alle Mitarbeitenden transparent, nachvollziehbar, fair und angemessen. Alle Vergütungen haben der operativen und strategischen Verantwortung, der Qualität der Arbeit sowie der Belastung der jeweiligen Funktion ausgewogen Rechnung zu tragen. Die Vergütungen sollen funktionsgerecht sein und zu einem wesentlichen Teil durch die individuelle Erreichung der quantitativen wie auch qualitativen Ziele sowie durch die Ergebnisse der Bellevue Group und der entsprechenden Gesellschaften geprägt werden. Bei der Festlegung der Vergütungen ist zu berücksichtigen, dass diese im Vergleich zu Unternehmen des gleichen Arbeitsmarktes und Wirtschaftsbereiches verhältnismässig und konkurrenzfähig sind, wobei die Vergütungen unabhängig vom Geschäftsgang tragbar sein müssen. Schwerwiegende Verstösse gegen interne oder externe Vorschriften (inkl. ESG/Nachhaltigkeit) führen zu einer Reduktion oder einer Verwirkung der variablen Vergütungen.
Weiterführende Informationen werden im jährlichen Vergütungsbericht der Bellevue Group festgehalten.
Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6)
Nachhaltigkeitsrisiken sind in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor («SFDR») definiert als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Die Bellevue Asset Management AG inklusive ihrer Tochtergesellschaften hat Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageentscheidungsprozessen für alle aktiv verwalteten Strategien, inkl. aller Teilfonds, integriert, mit dem Ziel, diese Risiken zu identifizieren, zu bewerten und, falls möglich und geeignet, zu mindern zu versuchen.
Während alle Anlagestrategien solchen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich unterschiedlich stark ausgesetzt sein können, werden die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Anlagestrategien konkret von der Anlagepolitik der jeweiligen Strategie abhängen.
Die Ergebnisse dieser Bewertung lassen sich folgendermassen zusammenfassen:
Für jene Anlagestrategien, die ökologische oder soziale Merkmale im Sinne von SFDR bewerben, werden nachteilige Auswirkungen auf die Rendite als geringer eingeschätzt im Vergleich zu «Nicht-ESG»-Anlagestrategien. Dies liegt an den Nachhaltigkeitsrisiken mindernden Anlagestrategien, welche zukunftsorientierte Anlagepolitiken umsetzen und nachhaltige Finanzierungen sowie aktives Engagement mit den Unternehmen/Emittenten anstreben und unnachgiebige Unternehmen/Emittenten ausschliessen.
Alle Anlagestrategien dürfen nach internationalen Normen in Bezug auf ökologische, soziale Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung (nachstehend «ESG» genannt) investieren. Die Anlage/Wertpapierauswahl, die nach solchen Kriterien getroffen wird, kann ein bedeutendes subjektives Element involvieren. ESG-Faktoren, die im Investmentprozess integriert sind, können sich je nach Anlagethemen, -kategorien, -philosophie und subjektiver Anwendung verschiedener ESG-Indikatoren unterscheiden, die die Portfoliokonstruktion und die zugrundeliegenden Vermögenswerte bestimmen. Dementsprechend gibt es keine Sicherheit, dass alle Investments einer Anlagestrategie sämtliche ESG-Kriterien erreichen.
Verantwortungsvolle Investitionen
ESG Framework im Portfoliomanagement
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Finanzprodukts (Art. 7)
Einzelne Anlagestrategien können die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Indikatoren - PAI) im Rahmen der Investitions- und Portfoliomanagementtätigkeit berücksichtigen. Die Umsetzung kann durch direkte Entscheidungen innerhalb des Portfoliomanagements, den Ausschluss von Emittenten, gezielte Engagements oder durch Kombinationen der beschriebenen Aktivitäten erfolgen.
Die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt weitgehend von der Verfügbarkeit relevanter Informationen ab. Die notwendigen Daten sind nicht immer in ausreichender Quantität und Qualität für alle Vermögenswerte, in die Bellevue Asset Management investiert, verfügbar. Folglich wird die Liste der berücksichtigten PAI-Indikatoren in Abhängigkeit der Datenverfügbarkeit und Datenqualität laufend überarbeitet.
EU Offenlegungsverordnung 2019/2088 Regulatory Product Disclosures (Art. 10) / Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 zu MiFID II - Nachhaltigkeitspräferenzen (Art. 9)
Nachfolgende Informationen beziehen sich auf regulatorische Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 (EU SFDR) sowie der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253. Diese werden jeweils für einen einzelnen Fonds oder eine aufgelistete Fondsgruppe mit einheitlichen ESG-Merkmalen zusammengefasst. Unter anderem umfassen die Disclosure Reports eine produktspezifische Beschreibung der umweltbezogenen und sozialen Merkmale, Anlagestrategien, Überwachung der ESG Merkmale, Datenquellen und angewandte Methodologien. Des Weiteren wird der nach MiFID II vorausgesetzte Mindestanteil «nachhaltiger Anlagen» und dessen Umsetzung detailliert beschrieben.
Zur Bestimmung ob ein Investment als eine «nachhaltige Anlage» qualifiziert, greift die Bellevue Asset Management auf die 17 UN Sustainable Development Goals (SDGs) zurück. Diese Ziele sind allgemeine, universelle Ziele für alle Mitgliedstaaten der UNO, die als Nachfolger der Millennium Goals im September 2015 beschlossen wurden. Im Wesentlichen sollen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung Armut und Hunger beenden, Ungleichheiten bekämpfen, Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern, Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten. In der Umsetzung auf Produktstufe wird derzeit auf die sogenannte UN SDG Alignment Score-Methodik von MSCI ESG zurückgegriffen. Die Skala für die SDG Alignment Scores reicht von -10,0 bis +10,0, wobei die zugrundeliegenden Punktzahlen in fünf Kategorien dargestellt werden: Score > 5,0: stark positiver Beitrag, Score >=2,0: positiver Beitrag, 2,0 > Score > -2,0: neutral, Score <= -2,0: negativer Beitrag, Score gleich -10: stark negativer Beitrag. Sobald eine positive Zielwirkung bei mindestens einem der 17 SDGs vorliegt (positiver oder stark positiver Beitrag), und nicht gleichzeitig ein oder mehrere andere SDGs negativ beeinträchtigt werden (negativer oder stark negativer Beitrag), so geht Bellevue Asset Management von einer positiven Zielwirkung aus, womit diese Unternehmen nach der "Pass/Fail"-Methode zur Quote der "nachhaltigen Anlagen" hinzugerechnet werden (d.h. das Unternehmen wird mit seinem vollen Gewicht in der Quote berücksichtigt).
Investitionen werden dann dem Anteil an «nachhaltigen Anlagen» zugerechnet, wenn Sie einerseits einen positiven Zielbeitrag erbringen und andererseits die unter Kapitel I der Bellevue EU SFDR Fund Disclosure Reports beschriebenen Nachhaltigkeitsmerkmale (u.a. UN Global Compact Compliance) erfüllen, welche die Anwendung von «Good Governance»-Praktiken sicherstellen.
Als institutionelle Investoren sind wir seit jeher verpflichtet, langfristig im besten Interesse unserer Anspruchsgruppen zu handeln. In dieser treuhänderischen Funktion sind wir aber davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance (ESG)-Themen sich noch stärker auf Risiko-Rendite-Profile von Anlageportfolios auswirken werden und damit deren Performance beeinflussen. Wir erkennen auch an, dass die Anwendung dieser Grundsätze die Interessen der Anleger besser mit den breiter gefassten Zielen der Gesellschaft in Einklang bringen kann.
Als Signatory der UN PRI passen wir unsere Anlageprozesse laufend den neusten Erkenntnissen der Industrie hinsichtlich von Nachhaltigkeitsaspekten an und führen mit unseren Investmentspezialisten einen konstanten Dialog in Bezug auf die Integration von ESG. Zudem bringen unsere Experten ihre diesbezüglichen Erfahrungen und Überzeugungen an internationalen Nachhaltigkeitskonferenzen aktiv mit ein.
Strategien mit Nachhaltigkeitsfokus
Des Weiteren wendet Bellevue Asset Management für zwei dedizierte Nachhaltigkeitsstrategien strengere Auswahlmassstäbe an, die sich an europaweit anerkannten Nachhaltigkeitssiegeln ausrichten und jährlich von externen Beratern geprüft und testiert werden. Der im Juni 2018 aufgelegte Bellevue Sustainable Healthcare (Lux) folgt den strengen Anforderungen des österreichischen Umweltzeichens (UZ49) und der im Oktober 2021 neu ausgerichtete Bellevue Sustainable Entrepreneur Europe (Lux) wird nach international anerkannten ESG-Qualitätsstandards verwaltet.